Ostschweiz
St. Gallen

Handypflicht an Romanshorner Kanti

Handypflicht an Romanshorner Kanti

14.03.2018, 06:18 Uhr
· Online seit 14.03.2018, 05:54 Uhr
Elektronische Geräte wie das Smartphone werden an den Thurgauer Schulen gerne in den Unterricht integriert. So auch in Romanshorn: Nun herrschen bezüglich Geräten klare Vorgaben.
Lara Abderhalden
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Rossella Blattmann/ St.Galler Tagblatt

Heutzutage gehören sie einfach dazu. Für Kinder und Jugendliche, die im digitalen Zeitalter aufwachsen, sind Handys nicht mehr aus ihrem Leben wegzudenken. Auch an den Schulen sind Handys ein Thema. An der Kantonsschule Romanshorn geht man noch einen Schritt weiter, indem man ab August sogar bestimmte Geräte vorschreibt.

Integration in den Schulunterricht

«Ab August müssen alle Erstklässler ein sogenanntes 2-in-1 Hybridgerät besitzen», sagt der Rektor, Stefan Schneider. Das seien digitale Endgeräte, die sich gleichermassen als Notebook wie auch als Tablet einsetzen liessen. «Sie besitzen eine Tastatur, einen Touchscreen-Bildschirm, und einen speziellen Stift, mit dem die Schüler direkt auf dem Bildschirm etwas schreiben können.» Diese Anschaffung müssen die Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise ihre Eltern, selber vornehmen. Die Kantonsschule Romanshorn schreibe indes kein spezielles Produkt eines bestimmten Anbieters vor.

An der Kantonsschule Romanshorn wird das Handy der Schüler aktiv in den Unterricht integriert. «Bei uns gilt die Devise ‹Bring your own device›, das heisst, die Schüler bringen ihr eigenes Handy und ihren eigenen Computer in die Schule mit», sagt Stefan Schneider. «Bei uns sind Handys auch Lerngeräte», betont er. Wandtafeln abfotografieren, Taschenrechnerfunktion, oder das Arbeiten mit der Lernplattform «OneNote» seien nur einige Beispiele, wie die Handys aktiv im Unterricht gebraucht würden.

Lehrpersonen regeln Verwendung

Die Handys dürften den Unterricht aber nicht stören, sagt Schneider. Die Fachlehrperson regelt deren Verwendung im Rahmen des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler seien zum Teil bereits volljährig. Mit generellen Verboten arbeiten würde darum wenig Sinn machen, sagt Stefan Schneider. «Wir vertrauen unseren Schülerinnen und Schülern. Unserer Devise ist es, ihre Selbstverantwortung zu stärken», betont der Romanshorner Rektor. Darum gebe es an der Kantonsschule Romanshorn in den Klassenlagern oder auf Schulausflügen auch keine besonderen Regeln bezüglich Handygebrauch, fügt er hinzu.

Dieser Artikel erschien am 13.März auf Tagblatt.ch
veröffentlicht: 14. März 2018 05:54
aktualisiert: 14. März 2018 06:18

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