Die Fallzahlen steigen – und den Spitälern droht erneut der Kollaps. Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden haben deshalb gemeinsam Coronamassnahmen beschlossen. Diese gelten ab Freitag dem 3. Dezember – im Kanton St.Gallen gelten die Massnahmen schon ab Donnerstag 2. Dezember.
Erweiterte Maskentragepflicht
So gilt an Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich die Maskentragepflicht. Wer also an Konzerte, Partys, ins Kino oder ins Theater geht, muss eine Maske tragen. Auch an Fach- und Publikumsmessen sowie an Märkten gilt die Tragepflicht. In Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs, zum Beispiel auf dem Perron oder an Bushaltestellen sowie für belebte Fussgängerbereiche gilt ebenfalls wieder eine Maskentragepflicht. In Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Beeinträchtigung gilt die Maskenpflicht für Mitarbeitende sowie Besuchende. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die aus besonderen Gründen keine Maske tragen können.
Hygienemassnahmen und Homeoffice
Alle vier Regierungen rufen die Bevölkerung dazu auf, die Hygienemassnahmen wieder stärker zu beachten. Regelmässiges Händewaschen oder desinfizieren, regelmässig und ausreichend lüften, den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und, wo dies nicht möglich ist, eine Maske zu tragen – gehören dazu. Ausserdem soll in Betrieben – wo möglich – wieder Homeoffice eingeführt werden.
Das gilt im Kanton St.Gallen zusätzlich
In St.Gallen gilt zudem die Maskentragepflicht in sämtlichen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dazu gehören Museen, Bibliotheken, Fitnesscentren, Badeanstalten sowie Clubs und Bars. Wer essen oder trinken will, muss dies im Sitzen tun. Ob die Maskentrage- oder Zertifikatspflicht auch für das Training zum Beispiel im Handball oder Unihockey gilt, wird gemäss Bruno Damann am Freitag bestimmt.
Appenzell: Gesundheitspersonal braucht 3G-Nachweis
In Innen- und Aussenräumen von Spitälern und Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie von Heimen für Menschen mit Behinderung gilt eine Zertifikats- und Maskenpflicht. Mitarbeitende dieser Institutionen müssen den Nachweis erbringen, dass sie getestet, genesen oder geimpft sind. Dasselbe gilt auch im Kanton Appenzell Innerrhoden.
In den Ausserrhoder Schulen gilt für die Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 und 2 eine Maskenpflicht. Ausserdem werden an allen Ausserrhoder Volksschulen Speicheltests durchgeführt.
Thurgauer Schulen werden durchgetestet
Im Kanton Thurgau werden die Schulen präventiv repetitiv getestet. Die Erwachsenen aller Schulstufen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 und der Mittelschulen müssen ab Freitag wieder eine Maske tragen.
Ostschweizer Kantone empfehlen Impfung
«Die Impfungen gegen das Coronavirus schützen vor einem schweren Verlauf und vor einer Pflege im Spital», heisst es in der Medienmitteilung. Jede geimpfte Person leiste einen Beitrag, um weitere gesellschaftliche Einschränkungen zu verhindern.
(sk)