Vor dem Juli 2017 war es den Führern von Kursschiffen auf dem Zürichsee noch erlaubt, vor dem Ankommen und Abfahren am Steg zu hornen. Seit sich ein Anwohner aus Stäfa ZH darüber beschwert hat, ist das Hupen nur noch zugelassen, wenn eine Gefahrensituation besteht, also wenn sich zum Beispiel ein Schwimmer dem Schiff gefährlich nähert (FM1Today berichtete).
Sechs Anzeigen im August
Nun wird gegen die Kapitäne der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft ermittelt, wie Energy Zürich berichtet. Sie sollen gegen das Hornverbot verstossen haben, meint der Anwohner aus Stäfa. Im August seien sechs Anzeigen eingegangen, im September jedoch keine, zitiert Blick die Behörden.
Rentnerin schwamm gegen Verbot
Nach dem Ende der 50-jährigen Horn-Tradition machte sich in der Bevölkerung grosses Unverständnis breit. Eine 85-jährige Rentnerin wehrte sich mit einer mutigen Aktion gegen das Verbot: Sie schwamm so nah an die Schiffe heran, dass diese zum Tuten gezwungen waren. Hier kannst du den Artikel nachlesen.