Ostschweiz

Er dachte täglich ans Töten

Er dachte täglich ans Töten

19.09.2018, 16:26 Uhr
· Online seit 19.09.2018, 12:19 Uhr
Ein 15-Jähriger stand heute Mittwoch wegen Mordes und versuchten Mordes vor dem Landesgericht Feldkirch. Der Jugendliche hatte zudem Tötungsfantasien. Der Prozess wurde vertagt und wird Ende Oktober weitergeführt.
Anzeige

Ende September 2017 kommt es in Götzis zur Bluttat. Der damals 14-jährige Angeklagte sticht laut Anklageschrift mit einem Messer mehrmals auf seinen schlafenden Vater ein. Als die Mutter den Bub vom Vater wegreissen will, sticht er auch auf sie ein und verletzt sie schwer. Der 51-jährige Vater wird vom 20 Zentimeter langen Messer so schwer verletzt, dass er wenig später im Spital stirbt. Die Mutter überlebt. Im Anschluss sticht sich der Bub zwei Mal selber in den Hals und verletzt sich, allerdings nicht schwer. Am Mittwoch steht der mittlerweile 15-jährige vor Gericht.

Streit gab es nur wegen typischer Teenager-Dinge

In den Plädoyers kommt nochmals zur Sprache, dass der Jugendliche nach aussen hin nicht auffällig war. «Es handelt sich um eine ganz normale Vorarlberger Durchschnittsfamilie», sagt seine Verteidigerin vor dem Landesgericht Feldkirch in ihrem Eröffnungsplädoyer. Der Teenager weint derweil im Gerichtssaal immer wieder. Sein Bruder und seine Mutter beschreiben ihr Verhältnis zum Beschuldigten als normal. Handgreiflichkeiten soll es nie gegeben haben, Diskussionen hätten sich um typische Streitpunkte im Leben eines Teenagers gedreht: über Kleidung, spät nach Hause kommen oder andere Kleinigkeiten.

Serienkiller bewundert

In seiner Einvernahme kann sich der Bub kaum mehr an etwas erinnern. Aber bei Gesprächen mit Ärzten habe der 15-Jährige schreckliche Dinge gesagt, wie aus dem Gerichtsprozess hervorgeht. Er gab zu, zwei Jahre vor der Tat praktisch täglich ans Töten gedacht zu haben. So bewunderte er es beispielsweise, wenn Serienkiller ein Blutbad anrichteten. Er stellte sich vor, anderen Menschen die Kehle aufzuschlitzen, Leute tot zu prügeln, wahllos Menschen zu töten. Heute scheinen dem Teenager derartige Fantasien fremd und fern zu sein.

Furchteinflössendes Messer

Bei der Tatwaffe handelt es sich um ein wuchtiges, grosses, breites Jagd- beziehungsweise Outdoor-Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Die Verteidigerin des Teenagers glaubt nicht, dass ihr Mandant in der Tatnacht Herr seiner Sinne war. Die Mutter habe den Blick ihres Sohnes als leer, starr und abwesend beschrieben. Als das psychiatrische Gutachten präsentiert wird, müssen Besucher den Gerichtssaal verlassen.

«Er hat es mir befohlen»

Die Mutter und der Bruder schildern den Angeklagten als stets freundlich, normal und höflich. Auch ein Nachbar betont, wie normal der 15-Jährige war. Nach dem Angriff auf seine Eltern machte er allerdings auf viele Personen einen abwesenden, fast apathischen Eindruck. Er soll gemurmelt haben: «Er hat es mir befohlen.»

Die Gutachter sehen keinen Anlass, den Jugendlichen einweisen zu lassen.

Prozess vertagt

Weil eine Jugendpsychiaterin sich entschuldigte, musste der Prozess am Mittwochnachmittag vertagt werden. Die Aussagen der Jugendpsychologen seien unverzichtbar. Erst nachher könne über die Schuld oder die Unschuld des Teenagers entschieden werden. Als neuer Prozesstermin wurde der 30. Oktober vorgemerkt.

Maximalstrafe von zehn Jahren

Normalerweise tagt bei Mord in Österreich das Schwurgericht. Nicht so in diesem Fall. Dies, da der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt war. In diesem Fall droht für Mord nicht lebenslang, sondern laut Jugendgerichtsgesetz eine Verurteilung zu maximal zehn Jahren Haft.

veröffentlicht: 19. September 2018 12:19
aktualisiert: 19. September 2018 16:26
Quelle: Christiane Eckert/red.

Anzeige
Anzeige