Quelle: TVO/Marco Latzer/FM1Today
Das Gericht urteilte, dass die Beschuldigten für ihr Handeln keine strafrechtlich relevante Verantwortung zu übernehmen haben. Es seien zwar Fehler gemacht worden, der Amtsleiter habe aber, anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durchaus gehandelt.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs
In den Fall seien jedoch zahlreiche weitere kantonale Stellen involviert gewesen, die Hauptverantwortung habe bei der Departementsleitung gelegen. Dem ehemaligen Amtstierarzt wurden mehrfacher Amtsmissbrauch, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.
Strafanzeigen aus dem Jahr 2017
Diese juristische Aufarbeitung gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 rund um den Tierschutzfall eines Pferdezüchters aus Hefenhofen TG. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien.
Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und unter anderem 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.
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(sda/red.)