Ostschweiz

Hundebesitzer zahlen bald mehr Steuern

Hundebesitzer zahlen bald mehr Steuern

29.10.2018, 17:14 Uhr
· Online seit 29.10.2018, 17:07 Uhr
Der Kanton St.Gallen überarbeitet das über dreissig Jahre alte Hundegesetz. Unter anderem soll eine Leinenpflicht an gewissen Orten eingeführt werden. Auch die Hundesteuer soll erhöht werden.
Krisztina Scherrer
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Die St.Galler Regierung hat ein neues Hundegesetz ausgearbeitet, darin soll unter anderem die Hundesteuer erhöht werden. Bisher zahlte der Hundehalter 60 bis 120 Franken, neu sollen es 80 bis 200 Franken sein. «Das ist eine Bandbreite die gesetzt wurde. Die Gemeinden können immer noch selber entscheiden, wo sie die Steuer ansetzen wollen», sagt Heidi Hanselmann, Vorsteherin des Gesundheitsdepartements.

Leinen- und Sorgfaltspflicht

Der Gesetzesentwurf der Regierung regelt auch die Sorgfaltspflichten für die Hundebesitzer. Diese müssen ihren Hund jederzeit unter Kontrolle haben. Konkret: «Die Hundehalter müssen klar zeigen, dass ihr Hund die Sicherheit der Umgebung gegenüber anderen Menschen oder Tieren nicht gefährdet. Wenn die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wird, kann es sein, dass der Hund ein Maulkorb tragen, der Hundehalter einen Ausbildungskurs besuchen muss oder das man sogar ein Hundehaltverbot verhängt», erklärt Hanselmann.

Auf Schulanlagen oder im Öffentlichen Verkehr müssen die Vierbeiner zukünftig an die Leine. «Die Gemeinden können unabhängig von diesen Vorgaben an weiteren Orten eine Leinenpflicht erlassen.»

Präventionsarbeit soll gesetzlich verankert werden

Um Unfälle und Hundebisse zu vermeiden, sollen zukünftig nicht nur Hundehalter, sondern auch Kinder, Jugendliche und Nichthundehaltende im Umgang mit Hunden aufgeklärt werden. Dazu wird die Prävention zur Verhinderung von Zwischenfällen mit Hunden im Gesetz verankert. So hat der Kanton die Möglichkeit, Präventionsangebote zu unterstützen. «Es ist wichtig, dass die Kinder lernen, wie man mit einem Tier umgeht, damit Hundebisse vermieden oder verhindert werden können», sagt Hanselmann.

Nicht ins Gesetz geschafft hat es die Anordnung, wonach eine Person nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig ausführen darf, um gefährliche Rudelbildungen zu verhindern. Diese Bestimmung wurde aus der Vernehmlassung gestrichen. «Man hat gemerkt, dass die Umsetzung dieser Vorgabe sehr aufwendig wäre und die Anzahl der Hunde keine gute Einschätzgrösse ist.»

Der Vorschlag für das neue St.Galler Hundegesetz wird 2019 im Kantonsrat beraten. Läuft alles nach Plan, könnte es 2020 in Kraft gesetzt werden.
veröffentlicht: 29. Oktober 2018 17:07
aktualisiert: 29. Oktober 2018 17:14
Quelle: sk

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