Quelle: TVO
Die Einbrüche in mehrere Boote im Rorschacher Segelhafen haben am Wochenende für Aufsehen gesorgt. Später wurde ein verdächtiges Trio festgenommen: Es handelt sich um asylsuchende Männer aus Nordafrika, zwei Algerier im Alter von 19 und 28 Jahren sowie ein 16-jähriger Marokkaner. Asylsuchende, die sich nicht an das Schweizer Gesetz halten, beschäftigen die Behörden seit Jahren.
«Sehr aktive und mobile Täter»
Dass es sich dabei nicht selten um Wiederholungstäter handelt, bestätigt die Polizei gegenüber TVO. «Nach Festnahmen, wenn wir diese Personen wieder entlassen, kommt es sehr oft wieder zu Delikten», sagt Milo Frey, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen. Die Polizei habe es entsprechend mit sehr aktiven und mobilen Tätern zu tun. Hinzu komme, dass viele uneinsichtig und frech seien. Es werde manchmal auch auf Polizisten gespuckt.
Was sagt das Migrationsamt dazu?
Es stellt sich die Frage: Wieso müssen nachgewiesen kriminelle Asylbewerber die Schweiz nicht einfach verlassen? Jürg Eberle, der Leiter vom St.Galler Migrationsamt sagt dazu: «Wir sagen nicht, ob die Person hier bleiben kann oder nicht. Wenn jemand straffällig ist und einen Landesverweis bekommt, ist es Sache des Gerichts, diesen Landesverweis auszusprechen. Wir setzen diesen dann um. Bedeutet, dass man den Personen sagt, dass die innerhalb einer bestimmten Zeit die Schweiz verlassen müssen. Wenn sie von dieser Gelegenheit keinen Gebrauch machen, sorgen wir dafür, dass die Polizei immer mehr miteingebunden wird.»
Dann also würde die Polizei bei ihnen vorbeigehen, um sie Zuhause zu holen und direkt an den Flughafen bringen. Um sie anschliessend auf einem Sonderflug in ihr Heimatland zurückzubringen. Der Kanton St.Gallen führe schweizweit am drittmeisten Ausschaffungen durch, wie es beim Migrationsamt weiter heisst.
Die Meinung der Bevölkerung dazu erfährst du im TVO-Beitrag oben.
(red.)
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