Obwohl der Polizei schnell klar war, wer der Verdächtige ist, konnte die Staatsanwaltschaft den Mann bis jetzt nicht befragen. Weil der Mann seinen Wohnort im nahen Ausland hat, konnte dieser sich nach der Tat absetzen. Wie Roman Dobler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen auf Anfrage des Tagblatts sagt, wurde der Mann inzwischen befragt. «Sagen kann ich einzig, dass weitere Beweiserhebungen im Raum stehen und das Verfahren andauert.»
Dem Verdächtigen gelang die Flucht
Zum sexuellen Übergriff soll es Anfang September gekommen sein. Weil der Jugendliche schrie, konnte der Bademeister eingreifen und den Verdächtigen in seinem Büro festhalten. Doch dem Mann gelang die Flucht, noch bevor die Polizei eintraf.
Dem Verdächtigen wurde von der Staatsanwaltschaft St.Gallen freies Geleit versprochen, das heisst, ihm wurde garantiert, dass er nicht verhaftet wird, wenn er für die Befragung in die Schweiz kommt.
Die Sicht des Beschuldigten
In dieser ersten Befragung sei es darum gegangen, den Täter zu den Vorwürfen zu befragen, er solle seine Sicht darstellen können, sagte Dobler. Ziel sei es, dass sich der Beschuldigte im Kanton St.Gallen einem allfälligen Strafverfahren stelle. Dort, wo die mutmassliche Tat passiert sei. Das Opfer solle nicht reisen müssen für ein allfälliges Verfahren.