Im September 2017 sticht der damals 14-jährige Angeklagte aus Götzis mit einem Messer mehrmals auf seinen schlafenden Vater ein. Als die Mutter den Jugendlichen vom Vater wegreissen will, sticht er auch auf sie ein und verletzt sie schwer. Der 51-jährige Vater wurde so schwer verletzt, dass er später im Spital stirbt. Die Mutter überlebt. Der Angeklagte sticht sich im Anschluss selber zwei Mal in den Hals und verletzt sich leicht. Am 19. September 2018 stand er das erste Mal vor Gericht.
Normale Familienverhältnisse
«Es handelt sich um eine ganz normale Vorarlberger Durchschnittsfamilie», sagte seine Verteidigerin vor dem Landesgericht Feldkirch in ihrem Eröffnungsplädoyer. Der Bruder und die Mutter des Angeklagten beschrieben ihr Verhältnis zu ihm als normal. Handgreiflichkeiten soll es nie gegeben haben, Diskussionen hätten sich um typische Streitpunkte im Leben eines Teenagers gedreht.
Er dachte täglich ans Töten
In seiner Einvernahme konnte sich der Jugendliche kaum mehr an etwas erinnern. Aber bei Gesprächen mit Ärzten habe der 15-Jährige schreckliche Dinge gesagt, wie aus dem Gerichtsprozess hervorgeht. Er gab zu, zwei Jahre vor der Tat praktisch täglich ans Töten gedacht zu haben. Er bewunderte es beispielsweise, wenn Serienkiller ein Blutbad anrichteten. Er stellte sich vor, anderen Menschen die Kehle aufzuschlitzen, Leute tot zu prügeln, wahllos Menschen zu töten. Heute scheinen dem Teenager derartige Fantasien fremd und fern zu sein.
Mordprozess wird fortgesetzt
Weil eine Jugendpsychiaterin sich entschuldigte, musste der Prozess vertagt werden. Die Aussagen der Jugendpsychologen seien unverzichtbar. Erst nachher könne über die Schuld oder Unschuld des Teenagers entschieden werden. Heute, 30. Oktober um 13 Uhr, wird der Mordprozess fortgesetzt, ein Urteil ist wahrscheinlich, aber noch nicht fix.
Normalerweise tagt bei Mord in Österreich das Schwurgericht. Nicht so in diesem Fall. Dies, da der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt war. In diesem Fall droht für Mord nicht lebenslang, sondern laut Jugendgerichtsgesetz eine Verurteilung zu maximal zehn Jahren Haft.