Ostschweiz
St. Gallen

Darf Vergewaltiger zurück in die Heimat?

Darf Vergewaltiger zurück in die Heimat?

01.10.2018, 15:16 Uhr
· Online seit 01.10.2018, 15:15 Uhr
Das St.Galler Kantonsgericht verhandelt am Montag, ob ein verurteilter Vergewaltiger verwahrt oder in die Heimat entlassen wird. Der Montenegriner will einen Neuanfang in Freiheit schaffen.
Laurien Gschwend
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Weil der heute 33-Jährige eine ehemalige Schulkollegin in seinem Auto vergewaltigt und später mit einer Zürcher Prostituierten gegen deren Willen ungeschützten Sex hatte, wurde er Ende 2012 vom Kreisgericht Wil zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der in der Schweiz aufgewachsene Montenegriner zog das Urteil ans Kantonsgericht weiter. Dieses erhöhte die Freiheitsstrafe um zwei Monate und ordnete zusätzlich eine stationäre Massnahme an.

Bedingte Entlassung abgelehnt

Vor rund einem Jahr stellte der verurteile Vergewaltiger Antrag auf bedingte Entlassung aus der Strafanstalt. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen lehnte diesen jedoch ab. Mit dem Antrag auf Verwahrung des Montenegriners überwies das Departement den Fall an die Strafkammer des Kantonsgerichtes.

Neue Chance in Montenegro

Bei der Verhandlung vom Montag ging es darum, ob der 33-Jährige ordentlich verwahrt oder nach seiner Entlassung aus dem Vollzug in seine Heimat abgeschoben wird. Der Montenegriner entschuldigte sich vor Gericht für sein Fehlverhalten. Er versprach, nie wieder eine Straftat zu begehen. Alles, was er wolle, sei eine Chance, ein Leben in Freiheit zu führen. In Montenegro bekomme er Hilfe von Verwandten und werde therapiert.

Schwere psychische Erkrankung

Weil er davon ausgeht, dass der Vergewaltiger rückfällig werden könnte, müsse von einer erheblichen Gefahr für Dritte ausgegangen werden, sagte der Staatsanwalt und plädierte für die Verwahrung. Ein psychiatrisches Gutachten bestätige, dass der 33-Jährige eine schwere psychische Krankheit habe und deshalb gefährdet sei, rückfällig zu werden.

Laut dem Verteidiger des Montenegriners ist eine Verwahrung unangemessen, weil er einsichtig sei. In seiner Heimat habe er gute Chancen, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Das Kantonsgericht hat noch keinen Entscheid gefällt.

veröffentlicht: 1. Oktober 2018 15:15
aktualisiert: 1. Oktober 2018 15:16
Quelle: SDA/red.

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