Ostschweiz
St. Gallen

Prozess gegen St.Galler begonnen

Prozess gegen St.Galler begonnen

06.06.2018, 12:49 Uhr
· Online seit 06.06.2018, 12:22 Uhr
Knapp fünf Monate nach Bekanntwerden des schweren Missbrauchs eines Jungen in der Nähe von Freiburg im Breisgau hat der Prozess gegen den vierten der insgesamt acht mutmasslichen Täter begonnen. Angeklagt vor dem Landgericht Freiburg ist ein 37-jähriger Schweizer.
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Dem gelernten Maurer aus dem Kanton St.Gallen werde unter anderem schwere Vergewaltigung zur Last gelegt, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt am Mittwoch. Bei der Befragung des Angeklagten vor Gericht wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

50 Euro für Vergewaltigung kassiert

Der Mann habe den Jungen, der heute neun Jahre alt ist, dreimal vergewaltigt, so die Staatsanwältin. Die Mutter und ihr Lebensgefährte sollen das Kind hierfür zur Verfügung gestellt und von dem Mann insgesamt 50 Euro kassiert haben. Die Taten wurden der Anklage zufolge gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet.

Der Junge wurde den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt. Die 48 Jahre alte Mutter des Kindes und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte sollen ihn hierfür im Internet angeboten haben. Es gibt insgesamt acht Verdächtige. Jeder von ihnen ist einzeln angeklagt.

Als Polizist ausgegeben

Der nun Angeklagte sei dreimal aus der Schweiz ins südliche Baden-Württemberg gereist, um den Jungen zu vergewaltigen, sagte Novak. Er habe sich dem Kind gegenüber als Polizist ausgegeben und ihm gedroht, es komme in ein Heim und seine Mutter werde verhaftet, wenn es sich weigere oder wehre. Der Lebensgefährte der Mutter des Kindes sei an den Taten beteiligt, die Mutter informiert und in die Tatplanung eingebunden gewesen.

Der Junge sei an einen Stuhl gefesselt, beleidigt, gedemütigt und erniedrigt worden. Zudem habe er eine Strumpfmaske tragen müssen, die lediglich kleine Seh- und Atemschlitze hatte. Eine Chance, sich zu wehren, habe das Kind nicht gehabt.

Bei dem ledigen Angeklagten handle es sich um «ein unbeschriebenes Blatt», sagte sein Verteidiger Robert Phleps. Er habe die Taten gestanden.

Urteil im Juni

Auch die Aussagen des psychiatrischen Gutachters, die Plädoyers sowie das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil werden aus juristischen Gründen nicht öffentlich sein, erklärte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Es geht darum, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen. Ein Urteil soll es im Laufe des Juni geben.

Der Prozess gegen die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährten beginnt am Montag (11. Juni). Die beiden gelten als Hauptbeschuldigte in dem Fall, der im Januar bekannt geworden war.

veröffentlicht: 6. Juni 2018 12:22
aktualisiert: 6. Juni 2018 12:49
Quelle: SDA

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