Ostschweiz
St. Gallen

Serientäter von Grabs bleibt stumm

Serientäter von Grabs bleibt stumm

07.06.2018, 02:03 Uhr
· Online seit 06.06.2018, 18:49 Uhr
Versuchter Mord und über 20 verschiedene Delikte werden einem 37-jährigen Libanesen vorgeworfen. Vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels verweigert er jegliche Aussage.
Sandro Zulian
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Von aussen wirkte der Beschuldigte sanft und eher brav. Er musste während der gesamten Verhandlung Fussfesseln tragen und sagte immer wieder die gleichen beiden Wörter: «Keine Antwort.» Das schwerste dem Beschuldigten angelastete Verbrechen ist ein Mordversuch vom 24. November 2015. Damals versetzte der 37-jährige Mann laut Anklage dem neuen Freund seiner Ex-Frau massive Verletzungen. Der angegriffene Mann überlebte nur dank rascher medizinischer Behandlung und einem grossen Haufen Glück. Er starb Anfang dieses Jahres - gemäss Staatsanwältin aber nicht an den Spätfolgen des Angriffs.

Neben Mordversuch findet sich in der Anklageschrift ein ganzer Katalog von Straftaten: Körperverletzung, Nötigung, Geldfälschung, in Umlauf setzen von Falschgeld, Diebstahl im gewerbsmässigen Sinne, Einbrüche, Drogendelikte, Hausfriedensbruch und Brandstiftung. Viele dieser Taten verübte der Angeklagte demnach mehrere Male.

Kein Mordversuch, sondern ein «Notwehrexzess»

Laut Anwalt bestreitet der knapp 37-jährige Libanese einen grossen Teil der ihm vorgeworfenen Delikte. Erwiesen sei die Schuld seines Mandanten nicht, erklärte der Anwalt. Speziell hervorgehoben wurde dabei der Mordversuch am neuen Freund seiner Schweizer Ex-Frau. In diesem Fall könne nicht von versuchtem Mord die Rede sein. Es sei ein Notwehrexzess gewesen.

Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von 33 1/3 Monate und eine Busse von 1000.- Franken. Der Beschuldigte hatte sich noch am Abend der Tat, dem 24. November 2015, der Polizei gestellt. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Der Beschuldigte ist geständig in Bezug auf ein paar geringfügige Diebstähle. Er gibt auch die klar belegte Brandstiftung in der Gefängniszelle zu und einige andere weniger schwerwiegende Delikte.

Wie brutal der Angeklagte damals vorgegangen ist, siehst du im TVO-Bericht von Thomas Bartlome: 

«Tat mit Ansage»

Die Staatsanwältin bezeichnete die Ausführungen des Verteidigers zur Unschuld von dessen Mandanten als «Fantasiegebilde». Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine Busse von 2000 Franken. Zudem soll eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe vollzogen werden.

Die Messerattacke, das schwerwiegendste Delikt, sei ein klarer Mordversuch gewesen, sagte die Staatsanwältin. Sie sei nicht überraschend gekommen, sondern als «eine Tat mit Ansage». Der Beschuldigte habe seinem späteren Opfer am Tag vor der Tat unmissverständlich mit dem Tod gedroht.

Bevor die Ehefrau im Sommer 2015 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war, musste die Polizei wiederholt wegen häuslicher Gewalt zu dem Paar ausrücken. Nach der Trennung belästigte und bedrohte der Beschuldigte die Frau laut Anklage immer wieder. Auch die zahlreichen anderen Delikte seien erwiesen.

Den Tathergang an jenem Novemberabend habe der Beschuldigte laut Anklägerin im Laufe der Untersuchung in «immer wieder anderen Versionen» geschildert. Seine Aussagen und sein Verhalten seien von Selbstmitleid geprägt gewesen. Schuld gebe er immer den anderen.

veröffentlicht: 6. Juni 2018 18:49
aktualisiert: 7. Juni 2018 02:03
Quelle: SDA/red.

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