Quelle: CH Media Video Unit / BRK News
Gemäss neuesten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft führte ein Missverständnis zwischen dem Tauchveranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft zum tödlichen Tauchunfall am Ostersonntag. Der Tauchveranstalter ging davon aus, dass kein Kursschiff verkehrt und platzierte keine Taucherflagge beim Ein- und Ausstieg. Gegen den Geschäftsführer des Tauchveranstalters läuft nun eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung.
Der Veranstalter verfügte über eine Rahmenbewilligung für den Tauchgang im Rhein. Ausserdem informierte er sich im Vorfeld bei der Schifffahrtgesellschaft URh nach dem geplanten Schiffsverkehr. Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr ging er davon aus, dass am Ostersonntag im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff verkehrt. Zudem platzierte er keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle. Die Strafuntersuchung ist noch hängig, es gilt die Unschuldsvermutung. Nach Abschluss der Strafuntersuchung soll beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage erhoben werden.
Die 29-jährige Taucherin wurde am Ostersonntag während eines Tauchgangs von einem Kursschiff erfasst und tödlich verletzt.
(red.)