31.05.2018, 15:18 Uhr
· Online seit 31.05.2018, 11:29 Uhr
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Nach dem Zeugenaufruf meldeten sich mehrere Personen. Diese Hinweise führten die Kantonspolizei Thurgau zu einem 25-jährigen Mann aus dem Kanton St.Gallen.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen gab er zu, mit Pfeil und Bogen im Uferbereich in Altnau geschossen zu haben. Ob er den Schwan absichtlich getroffen hat, wird noch abgeklärt. «Der Mann wird wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz angezeigt», sagt Matthias Graf, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau.
Der Schwan wurde vom Pfeil so schwer verletzt, dass er vom Jagdaufseher getötet werden musste.
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