Nachdem Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden war, ging er wegen Medienberichten vor Gericht. Er sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Ein Urteil ist nun rechtskräftig: Axel Springer, Herausgeber der «Bild», muss eine Entschädigung von 170'000 Euro zahlen. Inklusive Schadenersatz und Zinsen belaufe sich der Betrag sogar auf rund 236'000 Euro, wie Kachelmann sagte.
Beim Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um Artikel in der Online-Ausgabe der «Bild». In den Veröffentlichungen zum Prozess von 2011 hatte die Online-Zeitung den 60-Jährigen wiederholt in seinen Persönlichkeitsrechten schwer verletzt.
Das Medienhaus wurde für Print-Artikel über Kachelmann bereits anfangs Jahr zu einer Entschädigung von 215'000 Euro verurteilt.
Jörg Kachelmann zeigte sich auf Twitter erleichtert über das Urteil. Er schrieb: «Damit ist für mich die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 beendet.»
Danke an alle hier für die Unterstützung auf dem Weg bis hierher https://t.co/Dfq7eBbX5w Damit ist für mich die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 beendet. Danke an Prof. Siegmann und @HOECKER_RAe für das aktuelle Urteil sowie RA Schwenn, @annmariewelker und Combé für damals.
— Jörg | kachelmannwetter.com (@Kachelmann) September 26, 2018