Ostschweiz
Thurgau

Keine Rechtsgrundlage: Kanton Thurgau kann Wolf nicht schiessen

Nach Riss in Dussnang

Keine Rechtsgrundlage: Kanton Thurgau kann Wolf nicht schiessen

· Online seit 11.04.2024, 17:48 Uhr
Nachdem ein Wolf in Dussnang drei Alpakas gerissen hat, wurden Abschussforderungen laut. Der Kanton Thurgau wird den Wolf aber nicht schiessen. Grund dafür ist die fehlende Rechtsgrundlage.
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Vor gut einer Woche sind im thurgauischen Dussnang drei Alpakas von einem Wolf getötet worden. Danach wurde eine Abschusserlaubnis geprüft. Nun ist klar: Der Kanton Thurgau wird den Wolf nicht schiessen. Dies bestätigt die Thurgauer Justizdirektorin Cornelia Komposch gegenüber den «Top-Medien». 

Als Begründung wird die fehlende Rechtsgrundlage angegeben. Die Vorgaben, um den Wolf zu schiessen, seien nicht erfüllt. Die Schutzmassnahmen im Fall Dussnang seien nicht ausreichend gewesen. «Zwei unter Strom stehende Drähte als Zaun reichen nicht, um den Wolf zu stoppen», sagt Komposch. 

Sie appeliert deshalb an die Landwirtinnnen und Landwirte, den Herdenschutz auszubauen und ihre Tiere ausreichend zu schützen. Dies könne mit unter Strom stehenden Maschendrahtzäunen geschehen. Kommt es trotz der Schutzmassnahmen zu einem erneuten Riss, wäre die Rechtsgrundlage für einen Abschuss gegeben.

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Das Tier wurde seit dem Riss nicht mehr gesichtet. Ob es sich noch im Kanton aufhält oder weitergezogen ist, ist nicht bekannt.

Quelle: TeleZüri / TVO / CH Media Video Unit / Jeannine Merki

(red.)

veröffentlicht: 11. April 2024 17:48
aktualisiert: 11. April 2024 17:48
Quelle: FM1Today

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