Ostschweiz
Graubünden

Chur verhängt Feuerwerks-Verbot

Chur verhängt Feuerwerks-Verbot

23.07.2018, 21:59 Uhr
· Online seit 23.07.2018, 17:56 Uhr
Kein Feuerwerk am 1. August: Weil die Trockenheit anhält, verbietet die Stadt Chur ab sofort das Anzünden von Feuerwerk auf dem gesamten Stadtgebiet.
Leila Akbarzada
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Zurzeit gilt ein vom Kanton Graubünden erlassenes Feuerwerks- und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Den Gemeinden steht es zu, dieses Verbot zu erweitern. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Stadt Chur entschieden, das Feuerwerks-Verbot auf das gesamte öffentliche und private Stadtgebiet zu erweitern. Die Stadt Chur wird daher auch auf ihr Feuerwerk am 1. August 2018 verzichten.

Weiter gilt auf dem gesamten öffentlichen Stadtgebiet ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Auf Privatgrund appelliert die Stadt Chur, wenn möglich auf offenes Feuer sowie Holzkohle-Grills zu verzichten. Bei Inbetriebnahme von Grills jeglicher Art ist erhöhte Vorsicht geboten. Man soll Löschmittel bereitstellen.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die Situation nicht nachhaltig zu entschärfen.

Die genannten Verbote und Massnahmen gelten bis auf Widerruf. Im Hinblick auf den 1. August 2018 ist den Anweisungen der Gemeindebehörden und der Feuerwehren unbedingt Folge zu leisten.

veröffentlicht: 23. Juli 2018 17:56
aktualisiert: 23. Juli 2018 21:59
Quelle: red./Stadt Chur

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