Ostschweiz
Thurgau

Feuerverbot im Kanton Thurgau

Feuerverbot im Kanton Thurgau

· Online seit 23.07.2018, 16:29 Uhr
Kein Feuer am 1. August? Im Thurgau sieht es ganz danach aus. Dort gilt ab Freitag, 27. Juli, ein Feuerverbot - zumindest in Waldesnähe. Dass dieses bis zum Nationalfeiertag aufgehoben wird, ist eher unwahrscheinlich.
René Rödiger
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Der Regierungsrat hat ein Feuerverbot für den ganzen Kanton Thurgau beschlossen. Es gilt mit der Publikation im Amtsblatt vom Freitag, 27. Juli. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier («grosse Gefahr») gesetzt.

Der Regen vom Wochenende war nicht genug: Im ganzen Kanton ist es noch immer zu trocken. Und laut Wetterprognose bleibt es bis in den August heiss und trocken.

«Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten genügen in der derzeitigen Situation nicht mehr», heisst es. Deshalb hat der Regierungsrat ein Verbot für das Entfachen von Feuern und das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen.

Wer das Verbot missachtet, kann gebüsst werden.

Für den 1. August verzichtet der Regierungsrat auf ein generelles Feuerwerksverbot. Natürlich dürfen keine Raketen in der Nähe eines Waldes gezündet werden. Ein Feuer in geschützten Feuerstellen ist ebenfalls noch erlaubt.

veröffentlicht: 23. Juli 2018 16:29
aktualisiert: 23. Juli 2018 16:29
Quelle: red.

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