Auch Einreisen für den Besuch eines familiären Anlasses wie einer Hochzeit oder einer Beerdigung sind laut dem Bund gestattet. Zudem dürften ab morgen Personen die Grenzen zwischen den drei Ländern überqueren, die einen Schrebergarten besitzen, Landwirtschaftsarbeit verrichten oder Tiere versorgen müssen.
Für Frankreich würden diese Regeln noch nicht gelten, sagte Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, am Freitag vor den Bundeshausmedien. Es sei aber auch mit dem westlichen Nachbarland geplant, die Grenzen schrittweise bis Mitte Juni zu öffnen.
Einkaufstourismus ist verboten
Touristische Reisen sind allerdings weiterhin verboten, wie Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), ausführte. «Untersagt sind auch Einreisen, um zu tanken und um einzukaufen.»
Es gebe weiterhin risikobasierte Kontrollen an den Grenzen, führte Bock aus. Auch die Luftüberwachung bleibe operativ. Personen, die aus bestimmten Gründen einreisen wollen, müssten eine Selbstdeklaration mit sich führen.
Freiwillige Registrierung im Restaurant erwünscht
Daniel Koch, Delegierter des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für Covid-19, plädierte für die freiwillige Registrierung von Gästen in Restaurants und Bars wegen der Corona-Pandemie. Diese sei nicht als Schikane gedacht, sagte er.
Die Registrierung sei «weder gegen die Gäste noch gegen die Gastbetriebe gerichtet». Und: «Es ist keine Kontrolle.» Aber wenn es eine Ansteckung mit dem Coronavirus gebe, müsse man zurückverfolgen können, wer in dem Restaurant bedient worden sei und diese Leute in Quarantäne nehmen.
Den Liveticker von der Pressekonferenz kannst du hier nachlesen.
(red.)