Wo gilt die Zertifikatspflicht?
In Innenbereichen von Bars, Restaurants, Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Fitnesscentern, Kinos, Theatern, Schwimmbädern, Museen, Zoos, Konzerten oder auf Vereinsanlässen, aber auch an Hochzeitsfesten. Überall dort, wo sich mehr als 30 Personen oder auch Personen, die sich nicht kennen, in Innenräumen treffen. In Aussenbereichen gilt eine Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen.
Wenn ich keine Corona-Impfung machen will und nicht zu den Genesenen gehöre, wie komme ich trotzdem an ein Zertifikat?
Für ein Covid-Zertifikat braucht es einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Diese Tests können in Testzentren, Spitälern oder Apotheken gemacht werden – das ist je nach Kanton unterschiedlich. Ein Antigen-Schnelltest kostet 54 Franken und gilt 48 Stunden ab Probeentnahme. Ein PCR-Test kostet 160 Franken und gilt 72 Stunden ab Probeentnahme. Bis 1. Oktober werden die Testkosten vom Bund übernommen, anschliessend muss man selbst dafür zahlen. Das Covid-Zertifikat wird direkt auf Antrag in die Covid-Certificate-App übertragen. Bei der Probeentnahme muss aber angegeben werden, dass man ein Covid-Zertifikat erhalten will.
Was bedeutet die Zertifikatspflicht für andere Schutzmassnahmen wie beispielsweise die Maskenpflicht?
Wo Zertifikatspflicht herrscht, entfallen alle anderen Schutzmassnahmen wie die die Maskenpflicht oder die Abstandsregelungen. Heisst: Für den Besuch im Restaurant braucht es genauso wenig eine Maske wie für grössere Veranstaltungen. Eine Ausnahme bilden Terrassen von Gastrobetrieben: Dort gilt keine Zertifikatspflicht. Wer kein Zertifikat hat und beispielsweise auf das WC im Innern möchte, muss dafür die Maske anziehen.
Wie lange gilt das Zertifikat für Genesene?
Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage.
Wie lange gilt die Zertifikatspflicht?
Voraussichtlich bis am 24. Januar 2022. Bei einer günstigen epidemiologischen Entwicklung hebt der Bundesrat die Massnahme früher auf.
Darf im Verein weiterhin ohne Zertifikat Sport betrieben werden?
Es gibt ein paar Ausnahmen. So sind Veranstaltungen, Sporttrainings oder Musikproben mit unter 30 Personen ohne Zertifikat erlaubt, bei denen sich die teilnehmenden Personen kennen und in beständigen Gruppen trainieren oder proben. Auch sind religiöse Veranstaltungen oder Selbsthilfegruppen mit unter 50 Personen ohne Zertifikat möglich.
Ab welchem Alter muss ein Zertifikat vorgezeigt werden?
Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren.
Braucht es auch für öffentliche Einrichtungen wie zum Einkaufen oder im öV ein Zertifikat?
Nein. Die Zertifikatspflicht gilt nicht im Zug oder Bus, im Detailhandel oder im Transitbereich von Flughäfen. Auch für den Coiffeurbesuch und eine Hotelübernachtung braucht es kein Zertifikat.
Müssen die Mitarbeitenden in einem Betrieb mit Zertifikatspflicht ebenfalls ein Zertifikat haben? Etwa das Servicepersonal oder Fitnessinstruktoren?
Nein. Ein Arbeitgeber kann aber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht das Vorliegen eines Zertifikats verlangen. In einem solchen Fall muss das Unternehmen die Testkosten übernehmen. Der Bund trägt die Kosten nur bei regelmässigen Testungen. Es darf zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften und genesenen sowie ungeimpften Arbeitnehmenden kommen. Falls der Arbeitgeber Homeoffice beschliesst, muss er die Testkosten nicht übernehmen.
Braucht es ein Zertifikat, um Angehörige im Spital oder in Heimen zu besuchen?
Das Zertifikat ist in diesen Bereichen nicht obligatorisch. Schon heute haben jedoch verschiedene Spitäler und Heime eine Testpflicht eingeführt. Wer eine Gesundheitseinrichtung besucht, kann sich weiterhin gratis testen lassen.
Können Universitäten, Hochschulen und Berufsschulen selbständig eine Zertifikatspflicht einführen?
Ja. Der zuständige Kanton oder eine Hochschule kann den Zugang zu Unterrichtsaktivitäten der ersten, zweiten und dritten Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) auf Personen mit einem Zertifikat beschränken. Wird die Zertifikatspflicht eingeführt, wird empfohlen, den Unterricht auf zwei Kanälen (Präsenzunterricht/digital) sicherzustellen.
Wie werden die Covid-Zertifikate überprüft?
Es gibt die Covid-Certificate-Check-App – mit dieser können die QR-Codes gescannt und dadurch die Echtheit der Zertifikate geprüft werden. Die Person, die geprüft wird, muss ausserdem ein Ausweisdokument vorweisen, um die Identität zu bestätigen.
Wie komme ich an die Covid-Certificate-Check-App?
Sie kann im App Store oder Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden.
Was sollen Prüfende tun, wenn ein Gast schon am Tisch sitzt und kein Covid-Zertifikat vorweisen kann?
Dieser soll aufgefordert werden, das Lokal zu verlassen und wird nicht bedient.
Was passiert, wenn sich Organisatoren von Festen nicht an die Zertifikatspflicht halten?
Die Kantone kontrollieren das Einhalten der Zertifikatspflicht. Halten sich Einrichtungen oder Veranstalter nicht an die Zertifikatspflicht, droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken bis hin zur Schliessung. Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen können mit 100 Franken gebüsst werden.
Was gilt für Personen, die vom Ausland zurückkommen und kein Zertifikat haben?
Im Hinblick auf die Herbstferien schickt der Bundesrat zwei Varianten bei den Kantonen in die Vernehmlassung.
Variante 1: Nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen sollen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig.
Variante 2: Es braucht ebenfalls einen negativen Test bei der Einreise für nichtgeimpfte oder nichtgenesene Personen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen aber nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Die Konsultation zu diesen beiden Varianten dauert bis am 14. September.
Bekomme ich ein Zertifikat in der Schweiz, wenn ich mich im Ausland geimpft habe?
Ja. Neu sollen alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz den Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen können.
(abl)