Coronavirus

Bundesrat hebt Homeoffice-Pflicht und Quarantäne auf

Corona-Lockerungen

Bundesrat hebt Homeoffice-Pflicht und Quarantäne auf

03.02.2022, 08:25 Uhr
· Online seit 02.02.2022, 16:27 Uhr
Der Bundesrat spricht am Mittwoch von einem «guten Tag». Der «Freedom Day» könnte am 17. Februar Realität werden. Nun wird in einem ersten Schritt die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben.
Anzeige

Bundespräsident Ignazio Cassis beginnt die Medienkonferenz mit den Worten: «Heute ist ein guter Tag.» Jedoch sei die Pandemie noch nicht vorbei. Freiheit reime sich auf Verantwortung. Das Impfen und das Boostern seien nach wie vor die wirksamsten Mittel, um Tod, Krankheit und Leid zu verhindern. Je höher die Immunität der Menschen sei, desto geringer der Leidensdruck, so Cassis.

Klar ist: Ab Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Quarantäne aufgehoben.

Quelle: CH Media Video Unit / Melissa Schumacher

Zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen

Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verbänden zur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.

Quelle: CH Media Video Unit / Melissa Schumacher

Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt

Der «Freedom Day» könnte schon am 17. Februar Realität sein. Doch eine solche vollständige Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann, betont der Bundesrat.

Dieses Vorgehen ist nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.

Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:

  • Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Die Einschränkungen privater Treffen
  • Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können.

Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.

Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten

Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:

  • Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht
  • Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen
  • Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbstständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeste
  • 2G-Regel dort, wo heute die 2G-Plus-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik)

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben:

  • Maskenpflicht
  • 2G-Regel
  • Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen

Konsultation weiterer Massnahmen

Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.

Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.

Quelle: CH Media Video Unit / Melissa Schumacher

Berset: «Mit dem Virus werden wir noch lange leben müssen»

Die beiden Varianten, um alle Massnahmen aufzuheben – ob in einem einzigen Schritt oder in zwei Schritten – werden nun in die Konsultation geschickt. «Wir sind Anfang Februar 2022 und seit zwei Jahren in dieser Krise. Nun scheint ein Weg aus der Krise sichtbar.» Die Krise könne nicht mit Fanfaren und Trompeten als beendet erklärt werden.

(red.)

veröffentlicht: 2. Februar 2022 16:27
aktualisiert: 3. Februar 2022 08:25
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
[email protected]