Coronavirus

Coronavirus: Die neuen Änderungen im Überblick

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Veranstaltungen, öV und Flugverkehr – das musst du wissen

12.08.2020, 17:32 Uhr
· Online seit 12.08.2020, 16:25 Uhr
Der Bundesrat informierte in der heutigen Medienkonferenz über den weiteren Umgang mit der Coronakrise. Wir zeigen dir, welche Änderungen es geben wird.
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Maskenpflicht im öV bleibt bestehen

Reisende im öffentlichen Verkehr müssen weiterhin eine Gesichtsmaske tragen. Davon    ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.

Quelle: CH Media Video Unit

Auch in Flugzeugen muss Maske getragen werden

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass ab dem 15. August auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden muss. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft.

Grossveranstaltungen wieder erlaubt

Ab dem 1. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt. Die Kantone müssen diese jedoch bewilligen. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Veranstalter müssen ein Schutzkonzept vorlegen. Die Kriterien werden in den nächsten Wochen vom Bund und den Kantonen ausgearbeitet.

Quelle: CH Media Video Unit

Wirkliche Planungssicherheit gibt es aber nach wie vor nicht für die Event- und Sportbranche. Wie Gesundheitsminister Alain Berset sagt, gibt es keine Garantie für Veranstaltungen im Februar. Bezüglich Winter-Tourismus müsse darauf geachtet werden, dass keine Wettbewerbsverzerrung stattfinde, so Berset weiter. Dazu will die Schweiz sich mit den anderen Ländern absprechen und dies koordinieren.

Zusätzliche Taggelder durch die Arbeitslosenkasse

Aufgrund der ausserordentlichen Lage wurden allen anspruchsberechtigten Personen zwischen März und August 2020 höchstens 120 zusätzliche Taggelder durch die Arbeitslosenkasse zugesprochen. Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug dieser Personen verlängert sich je nach Bezugsdauer der zusätzlichen Taggelder um bis zu maximal sechs Monate. Auch kann bei Bedarf ihre Rahmenfrist für die Beitragszeit für die Eröffnung einer neuen Rahmenfrist um dieselbe Dauer verlängert werden.

Quelle: CH Media Video Unit

Massnahmenpaket für den öffentlichen Verkehr

Aufgrund der Empfehlung des Bundesrats, während des Corona-Lockdowns möglichst zu Hause zu bleiben, sank die Nachfrage im öffentlichen Verkehr um bis zu 80 Prozent. Die Folge sind hohe Ertragsausfälle. Deshalb spricht der Bundesrat nun 700 Millionen Franken für den öffentlichen Verkehr, um die Einnahmeausfälle abzufedern. Die Botschaft wurde ans Parlament verabschiedet. Ausgenommen sind regionale Verkehrsbetriebe, dafür seien die Kantone zuständig, wie Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga sagt.

(pd/red.)

veröffentlicht: 12. August 2020 16:25
aktualisiert: 12. August 2020 17:32
Quelle: PilatusToday

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