Quelle: CH Media Video Unit
Um die Kontakte weiter zu vermindern und Menschenansammlungen zu vermeiden, beschloss der Bundesrat folgende Massnahmen:
Die Massnahmen gelten vorerst ab Samstag, 12. Dezember bis am 22. Januar 2021.
Sperrstunde gilt ab 19.00 Uhr
Für Restaurants kommt es wie befürchtet. Gastronomiebetriebe sowie Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken wie auch Sport- und Freizeitanlagen, Banken, Reisebüros, Coiffeure und Fitnesszentren müssen ab 19.00 Uhr schliessen und bleiben am Sonntag zu.
Bars und Restaurants dürfen an Sonntagen jedoch offenbleiben. Eine weitere Ausnahme gilt am 24. Dezember sowie an Silvester: Dort gilt die Sperrstunde erst ab 1.00 Uhr. Möglich sind zudem Take-Away-Angebote bis 23.00 Uhr. Die Sperrstunde ab 19.00 Uhr gilt zudem für Geschäfte und Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebüro oder Coiffeure.
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Kantone, die eine gute epidemiologische Lage aufweisen können, dürfen die Sperrstunde bis um 23.00 Uhr ausweiten. Vorausgesetzt wird ein Reproduktionswert unter 1, Inzidenzwerte unter dem Schweizer Schnitt sowie genügend Kapazitäten beim Contact-Tracing und der Spitalversorgung. Aktuell erfüllen diese Bedingungen lediglich die Westschweizer Kantone sowie der Kanton Obwalden.
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Öffentliche Veranstaltungen werden verboten
Alle öffentlichen Veranstaltungen werden verboten. Davon ausgenommen sind religiöse Feiern, Beerdigungen sowie Versammlungen der Legislative und politische Kundgebungen. Private Treffen sind weiterhin erlaubt, aber bis auf maximal zehn Personen beschränkt. Der Bundesrat empfiehlt jedoch, dass private Treffen auf zwei Haushalte beschränkt werden sollen. «Die Stimmung ist gedrückt, trotzdem muss man die Kontakte weiterhin minimieren», sagt Gesundheitsminister Alain Berset.
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Sport treiben nur mit 5 Personen erlaubt
Sport darf nur noch in Gruppen bis höchstens fünf Personen betrieben werden. Kontaktsportarten bleiben verboten. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind weiterhin erlaubt. Ausgenommen vom Verbot sind Profisportlerinnen und -sportler. Das gleiche gilt für den Kulturbereich. Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstler sind erlaubt, im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten ebenfalls auf fünf Personen eingeschränkt.
Härtefallprogramm um 1,5 Milliarden aufgestockt
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass Budget für die Härtefälle um 1,5 Milliarden auf 2,5 Milliarden Franken aufzustocken. Davon sollen 750 Millionen Franken gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern sollen. 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen. Finanzminister Ueli Maurer sagt dazu: «Wir haben ein gutes Gefühl, dass das entsprechend abgewickelt wird».
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Weiter haben neben Kulturunternehmen auch neu Kulturschaffende die Möglichkeit, ein Gesuch für Ausfallentschädigungen einzureichen. Zudem soll bei Restaurants eine Branchenlösung angestrebt werden, wie Maurer betont.
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Massnahmen sind wieder einheitlich
«Für die einen gehen die Massnahmen zu weit, für andere zu wenig weit», sagt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Die Meinungen gehen auch bei den Kantonen auseinander. Sie begrüssen zwar die Vereinheitlichung der Massnahmen, jedoch wird das Vorpreschen des Bundesrates kritisiert.
Über weitere Verschärfungen der Massnahmen diskutiert der Bundesrat in der Sitzung am 18. Dezember.
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