Coronavirus

Fragen und Antworten zur Lockerungsstrategie des Bundesrats

Fragen und Antworten

Vereinsfussball und Grillfest: Was du über die Lockerungen wissen musst

· Online seit 24.02.2021, 15:20 Uhr
Der Bundesrat hat am Mittwoch die definitive Exitstrategie präsentiert. Läden dürfen öffnen, es sind wieder Treffen mit bis zu 15 Leuten erlaubt. Hier bekommst du die Antworten auf neun wichtige Fragen.
Anzeige

Ab 1. März können die Geschäfte wieder öffnen; gibt es Ausnahmen?

Es können alle Geschäfte öffnen, also auch Läden mit Produkten des nichttäglichen Gebrauchs. Für alle Geschäfte und Einkaufszentren gelten indes Kapazitätsbeschränkungen und eine Maskentragpflicht. In Einkaufszentren dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig aufhalten, wie insgesamt in allen Läden zugelassen sind.

Muss ich auf dem Golfplatz oder Tennisspielen draussen eine Maske tragen?

Beim Sporttreiben draussen muss keine Maske getragen werden, wenn der Abstand eingehalten wird. Beim Sport draussen gilt zudem eine Gruppengrösse von maximal 15 Personen. Körperkontakte sind nicht erlaubt, Wettkämpfe auch nicht. Dies gilt für alle Personen ab 20 Jahren (Jahrgang 2000 oder älter). Kinder und Jugendliche (Jahrgang 2001 oder jünger) haben mehr Möglichkeiten im Sport- und Kulturbereich.

Können wir als Verein wieder mit dem Fussballtraining draussen beginnen?

Nur teilweise. Das Mannschaftstraining in Sportvereinen ist nicht erlaubt beziehungsweise nur in Gruppen bis 15 Personen und ohne Körperkontakt; Wettkämpfe sind verboten – das gilt auch für Grümpelturniere.

Wie viele Leute kann ich zu mir nach Hause einladen?

An privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im Innern dürfen weiterhin maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden weiterhin auch zu dieser Anzahl gezählt.

Können wir uns im Freundeskreis zu zehnt zum Grillieren treffen?

Trifft man sich draussen im Familien- und Freundeskreis, sind neu bis 15 Personen erlaubt. Kinder werden mitgezählt.

Was ist für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 neu möglich?

Schon bisher hatten Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag ein paar Privilegien, etwa im Sport. Sie dürfen drinnen und draussen Fussball oder Hallenhockey spielen, an einer Klettwand üben oder einen Jazztanz proben, ohne eine fixe Obergrenze an Personen. Dieser Spielraum gilt ab 1. März neu auch für Jugendliche bis Jahrgang 2001. Zudem dürfen neu auch Wettkämpfe stattfinden, jedoch ohne Publikum.

Kann ich wieder im Büro arbeiten?

Die Arbeitgeber bleiben verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Ziel ist es, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Dies gilt vorderhand bis Ende März.

Wann ist mit weiteren Lockerungen zu rechnen?

Der Bundesrat stellt ab dem 22. März weitere Lockerungsschritte in Aussicht. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

(pd/red.)

veröffentlicht: 24. Februar 2021 15:20
aktualisiert: 24. Februar 2021 15:20
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige