Die Corona-Krise trifft auch die Thurgauer Wirtschaft: Rund 6000 Thurgauer Unternehmen haben laut Angaben des Thurgauer Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) vom Donnerstag ein bewilligtes Gesuch erhalten, um Kurzarbeit zu leisten und Kurzarbeitsentschädigungen zu beziehen.
Von den 6000 Unternehmen, deren Gesuche bewilligt worden sind, haben bisher allerdings nur 3730 Betriebe tatsächlich Kurzarbeitsentschädigungen bezogen. Der Kanton geht davon aus, dass ein Teil der Firmen sicherheitshalber ein Kurzarbeitsgesuch gestellt hat, jedoch nicht oder noch nicht auf Kurzarbeit umstellen musste.
Fast alle Branchen betroffen
«Offensichtlich sind die Zukunftserwartungen bei den Unternehmerinnen und Unternehmern heute besser als unmittelbar während des Lockdown,» sagte Daniel Wessner, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit. Nichtsdestotrotz seien die ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen von über 111 Millionen Franken ein absoluter Rekord.
Im Gegensatz zu anderen Krisen seien fast alle Branchen betroffen, sagte Wessner auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Nach dem Lockdown seien vor allem der Detailhandel, die Event- und Tourismusbranche sowie der Dienstleistungssektor betroffen gewesen. Inzwischen hätten auch vorarbeitende und exportorientierte Betriebe Kurzarbeit angemeldet. «Wir haben Gesuche von 3-Personen-Betrieben bis zu Grossfirmen», so Wessner. Rund 400 Gesuche hätten abgelehnt werden müssen.
Der Bundesrat hat am 1. Juli wegen der Corona-Krise die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. In der Regel sind es zehn Tage.
Auch der Anspruch, wer ein Gesuch für Kurzarbeitsentschädigung beantragen kann, wurde vorübergehend auf neue Personengruppen wie temporäre Mitarbeitende, Lehrlinge sowie Geschäftsführer erweitert.
Auszahlung innert Wochenfrist
Ziel der Behörden ist es, einen Teil der anfallenden Lohnkosten schnell und unbürokratisch über die Arbeitslosenversicherung auszuzahlen und damit den Unternehmen eine Perspektive für die Überbrückung eines coronabedingten finanziellen Engpasses zu geben. Die Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung erfolgt innert Wochenfrist.
Wer nach dem 1. September weiterhin Kurzarbeit beziehen möchte, muss beim Kanton spätestens zehn Tage vorher eine neue Voranmeldung oder ein Fortsetzungsgesuch einreichen. Ab dann gelten allerdings für die Kurzarbeitsentschädigung voraussichtlich wieder die Bestimmungen für den Normalfall, wie das Thurgauer Amt für Wirtschaft und Arbeit weiter schreibt. Das heisst, dass die Voranmeldung für Kurzarbeit wieder detaillierter begründet werden muss und die Abrechnung nicht mehr im vereinfachten summarischen Verfahren erfolgen kann.