3,5 Meter in die Tiefe stürzte das Opfer, als es im zweistöckigen Festzelt beim Restaurant Schützengarten auf die Toilette wollte und von der Menschenmenge zur Seite gestossen wurde. Die Zeltblache gab dabei nach und der Mann erlitt beim Sturz schwere Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft und das Kreisgericht St.Gallen kamen zum Schluss, der Zeltbauer und ein Mitarbeiter der Baubewilligungsbehörde hätten ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. Im Herbst 2015 wurden die beiden Männer wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu bedingten Geldstrafen von 50 Tagessätzen à 120 Franken bzw. 30 Tagessätzen à 250 Franken verurteilt.
Absturzsicherung fehlte
Die Verurteilten wehrten sich nun gegen diesen Entscheid und betonten an der Berufungsverhandlung vor dem St.Galler Kantonsgericht von heute Mittwoch, es treffe sie keine Schuld. Pikant: Bei der Absturzstelle habe ein Stück Boden gefehlt, welches nie wieder aufgetaucht sei. Dieses müsse von jemandem im Nachhinein entfernt worden sein. Beim Bau des Zeltes sei der Boden vollständig gewesen.
Der Bauführer betonte, es sei nicht seine Aufgabe gewesen, alle Details des Zeltes zur kontrollieren, beispielsweise Bereiche unter festgeschraubten Blachen. Der eine Verteidiger erinnerte daran, dass das Zeltdach wenige Tage vor dem Unfall wegen starken Regens gefährdet war. Deshalb habe ein Feuerwehreinsatz stattgefunden. Es sei nicht auszuschliessen, dass dabei das fehlende Stück Boden entfernt worden sei.
Geländer wäre zwingend gewesen
Die Staatsanwaltschaft verlangt die Abweisung der Berufung. Wo grosse Menschenmengen dicht gedrängt auftreten könnten, sei zwingend ein Geländer oder ein anderes Schutzelement zu montieren.
Das Urteil des Kantonsgerichts wird in den nächsten Tagen erwartet.