Der Euromillions-Jackpot, der am Freitag geknackt werden könnte, ist prall gefüllt. Satte 230 Millionen Franken könnte der richtige Tipp bringen. Es ist einer dieser Jackpots, bei denen man anfängt zu träumen, wenn man nur schon daran denkt, was alles mit soviel Geld möglich wäre. Die Betonung liegt aber auf wäre. Denn von diesem dicken Gewinn will auch der Fiskus etwas abhaben.
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Doch wie viel landet am Schluss auf dem Siegerkonto? Diese Frage zu beantworten, ist nicht ganz einfach. Bei Euromillions handle es sich rechtlich um ein sogenanntes «grosses Spiel», erklärt Heinz Baumgartner von der Rechtsabteilung der Kantonalen Steuerverwaltung St.Gallen, gegenüber FM1Today. Bei dieser Art von Spielen ist ein Gewinn bis zu einer Million steuerfrei. Die restlichen 229 Millionen Franken seien laut Baumgartner einkommens- und verrechnungssteuerpflichtig.
Millionen für Bern
In der Schweiz beträgt die Verrechnungssteuer 35 Prozent. Der Gewinner oder die Gewinnerin müsste also etwas mehr als 80 Millionen Franken direkt abgeben. Dieser Betrag wird aber automatisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung überwiesen. Auf dem Konto landen also zu Beginn knapp 150 Millionen Franken, inklusive der steuerfreien Million.
Die Verrechnungssteuer kann allerdings zurückgefordert werden, wenn Ende Jahr die Steuererklärung korrekt ausgefüllt wurde. Dort muss der Lottogewinn als Einkommen angegeben und bei Bund, Kanton und Gemeinde versteuert werden. «Da die Einkommenssteuer aber tiefer ist als der Verrechnungssteuersatz von 35 Prozent, bekommt man dann also noch etwas zurück», sagt Baumgartner. Als Beispiel rechnet Baumgartner das Szenario für einen Gewinner aus der Stadt St.Gallen vor: «Würde der Gewinner in St.Gallen wohnen, müsste er 75 Millionen Franken Einkommenssteuer bezahlen.» Fünf Millionen Franken würde er also noch zurück erhalten.
Jackpot gilt auch als Vermögen
Doch damit ist es noch nicht getan. Denn der Gewinn gilt auch als Vermögen. Was vom Gewinn per 31. Dezember noch auf dem Konto ist, wird als Vermögen gewertet und dementsprechend besteuert. «Der Jackpot müsste also im ersten Jahr doppelt versteuert werden. Danach gilt es nur noch als Vermögen», so Baumgartner weiter.
Übrigens: Heinz Baumgartner drückt den St.Galler Lottospielern die Daumen. «Wir hätten natürlich grosse Freude, wenn der Jackpot nach St.Gallen kommen würde», sagt Heinz Baumgartner – und kann sich ein Schmunzeln nicht verkneifen.
(mma)