Einen «Schlag gegen die Raserszene» nannte es die Polizei. Am 8. Januar dieses Jahres wurden in den Kantonen St.Gallen, Thurgau und Zürich 21 Personen verhaftet. Unter anderem «wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln». Die Verhafteten haben sich illegale Strassenrennen geliefert (FM1Today berichtete).
Einige von ihnen müssen sich nun der St.Galler Staatsanwältin Lisa Keller erklären. Ihr etwas vorzumachen dürfte schwierig werden. Die 28-Jährige ist nicht nur Juristin, sondern auch Amateurrennfahrerin. Sie besitzt einen Nissan Skyline GTR 34 mit 800 PS, wie die St.Galler Staatsanwaltschaft einen Bericht der NZZ am Sonntag bestätigt.
Staatsanwältin auf der Rennstrecke
Mit diesem Nissan fährt Lisa Keller seit mehreren Jahren Autorennen. «Auf diversen dafür konzipierten Rennstrecken in Europa», wie sie gegenüber FM1Today sagt. Eine Strassenzulassung hat der Wagen nicht. Lisa Keller geht mit dem Zug zur Arbeit.
Diese Arbeit besteht unter anderem darin, Verkehrssünder zu verfolgen. Lisa Keller steht seit März 2018 der Verkehrsgruppe im Untersuchungsamt St.Gallen vor. Ihr Hobby, konkret ihr Wissen um Fahrzeugtechnik, bringe ihr dabei Vorteile. «Mein technischen Know-How hilft mir insbesondere bei den Ermittlungen im Strassenverkehrsbereich», sagt sie. Selbst erfahren zu haben, wie sich Fahrzeuge bei hohen Geschwindigkeiten verhalten, sei nützlich.
Kein Verständnis für Raser
Bei der interkantonalen Razzia Anfang Jahr war sie massgeblich beteiligt. Diese führte im Kanton St.Gallen zu sieben Strafverfahren. Verständnis dürfen sich die mutmasslichen Raser von der Amateurrennfahrerin nicht erhoffen. «Raserei gemäss Strassenverkehrsgesetz ist ein Verbrechen und gehört hart bestraft.»
Die 28-Jährige geht davon aus, dass es in Zukunft mehr Verurteilungen von Rasern geben wird. Vor sechs Jahren wurde der Straftatbestand der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung in Kraft gesetzt. «Seither steigt der Trend betreffend dieser Strafverfahren», sagt Keller. Der sogenannte Raser-Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Person auf der Autobahn schneller als 200 Stundenkilometer oder innerorts schneller als 100 Stundenkilometer unterwegs ist. Wer verurteilt wird, erhält eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bis vier Jahren.