Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung haben im September 2019 in Aarau eine Warensendung aus den Niederlanden kontrolliert. Diese war für eine Person im Fürstentum Liechtenstein bestimmt. Als sie die Sendung genauer untersuchten, stellten sie fest, dass es sich bei der Flüssigkeit um Gamma-Butyrolacton (GBL), besser bekannt unter dem Begriff K.O.-Tropfen, handelt.
GBL ist ein Lösungsmittel und ist vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen, sofern es industriell eingesetzt wird. Daneben dient es als Vorläuferstoff für Gamma-Hydroxybutyrat (GHB) und kann als K.O.-Tropfen missbräuchlich verwendet werden.
«Da bei dieser Sendung begründete Zweifel an einer industriellen Verwendung bestanden, wurde die Flüssigkeit sichergestellt», heisst es in einer Mitteilung der Zollverwaltung.
Das beschlagnahmte GBL wurde für weitere Ermittlungen und Abklärungen an die Liechtensteiner Landespolizei übergeben. Diese sind noch nicht abgeschlossen.
(red.)