Ostschweiz

Ab wann darf man «Silväschterle»?

Neujahr

Ab wann darf man «Silväschterle»?

30.12.2019, 05:48 Uhr
· Online seit 30.12.2018, 16:07 Uhr
Am letzten Tag im Jahr wird nicht ausgeschlafen: Viele Kinder und teilweise auch Erwachsene ziehen am frühen Morgen um die Häuser, um Bewohner aufzuwecken. Doch ab wann darf man die Nachtruhe stören? In Diepoldsau kennt man Richtlinien, in anderen Orten nicht.
Praktikant FM1Today
Anzeige

«Silväschter, Silväschter, chömed us de Näschter» schreien und dabei zwei alte Pfannendeckel möglichst laut aufeinander schlagen, laut und schräg in die Trompete blasen oder so lange Sturmklingeln, bis an gemütliches Ausschlafen am Silvestermorgen nicht mehr zu denken ist. Beim «Silvesterläuten» wecken Kinder die Erwachsenen und überbringen Glückwünsche für das neue Jahr. Dafür werden sie mit Süssigkeiten belohnt.

Doch zu welcher Zeit am Morgen geweckt werden darf, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Diepoldsau bittet die Gemeinde im Mitteilungsblatt explizit, erst ab 5.30 Uhr mit «Silväaschtara» zu beginnen. «Früher gab es Reklamationen wegen der Lautstärke», sagt Andrea Hanselmann, Ratsschreiberin der Gemeinde Diepoldsau. Deshalb hätte man bereits vor Jahren diese Bitte kommuniziert. Seither hätte es keine Rückmeldungen gegeben. «Wir haben aber auch keine festen Gruppierungen, die diesen Brauchtum leben.»

Im schlimmsten Fall Busse

«In St.Gallen gibt es keine Spezialregelung für Silvester», sagt Dionys Widmer von der Stadtpolizei. Bis 7 Uhr gelte Nachtruhe. Das hat Folgen für die Kinder und Jugendlichen. «Wenn eine Störung gemeldet wird, sind wir verpflichtet dem nachzugehen.» Im schlimmsten Fall drohen Bussen von 60 Franken. «Gerade an Silvester sind wir aber kulant und suchen das Gespräch», ergänzt Widmer. Bis jetzt hat das gut geklappt. «Uns ist nicht bekannt, dass es in der Vergangenheit Probleme gab.»

Generell wird die Stadtpolizei bei verschiedenen Anlässen, wie privaten Festen oder dem Openair, mit dem Lärm konfrontiert. «Es ist immer ein Abwägen.» Die Polizei vergleiche das Interesse der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Interesse von einzelnen Personen. «Wenn das öffentliche Interesse überwiegt, kann eine Veranstaltung stattfinden», sagt Widmer.

Keine Beschwerden

Auch in Wil gilt das Immissionsschutzreglement. Die «Nachtzeit» dauert dort von 22 bis um 7 Uhr. Also dürfte erst um 7 Uhr mit dem Silvesterläuten begonnen werden. «In den letzten Jahren sind keine Klagen an die Stadt Wil gerichtet worden. Deshalb kann man davon ausgehen, dass die Leute eine entsprechende Toleranz haben», sagt Phillip Gemperle, Leiter der Kommunikation der Stadt Wil.

veröffentlicht: 30. Dezember 2018 16:07
aktualisiert: 30. Dezember 2019 05:48
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige