Nach den Wochen mit intensiver Heu- und Emdernte würden die Pflanzen durch das Austragen von Gülle und Mist wieder mit der nötigen Nährstoffmenge versorgt, heisst es in der Mitteilung der Ratskanzlei vom Mittwoch.
Es müsse verhindert werden, dass Dünger in die Gewässer abgeschwemmt oder ins Grundwasser ausgewaschen werde. Zudem sollten möglichst wenige umweltgefährdende Stickstoffgase in die Luft entweichen. Deshalb sei der richtige Zeitpunkt für das Güllen entscheidend.
Bei Rot verboten
Das Landwirtschaftsamt und das Amt für Umwelt haben deshalb auf der Website des Kantons eine Informationsplattform zum Thema Güllen aufgeschaltet. Mit einem Ampelsystem wird dort über die aktuelle Situation informiert. Bei Grün ist Güllen «nach Einhaltung der geltenden Regeln und nach guter landwirtschaftlicher Praxis» möglich. Im Winter ist der Austrag von Gülle verboten. Dann steht die Ampel auf Rot.
Auf der Informationsplattform würden in der Übergangszeit - Phase Orange - spezielle Hinweise oder Teilfreigaben etwa für südexponierte Lagen publiziert, heisst es in der Mitteilung weiter. Landwirtinnen und Landwirte seien angehalten, sich vor dem Düngen unter auf der Internetseite (www.ai.ch/duengen) zu informieren.