Ostschweiz
Appenzellerland

An die Urne statt an die Landsgemeinde

Appenzell Innerrhoden

An die Urne statt an die Landsgemeinde

· Online seit 19.08.2020, 14:31 Uhr
Am kommenden Sonntag findet in Appenzell Innerrhoden eine ausserordentliche Urnenabstimmung als Ersatz für die abgesagte Landsgemeinde statt. Dabei wird ein neues Mitglied in die Standeskommission gewählt. Die Abstimmung über zwei Sachgeschäfte löste Kritik aus.
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Eigentlich hätte im April die Innerrhoder Landsgemeinde über die anstehende Wahl in die Standeskommission (Regierung) sowie über zwei Vorlagen zu Sachgeschäften entscheiden sollen. Doch dann wurde sie wegen der Corona-Beschränkungen zuerst verschoben und schliesslich abgesagt.

Damit kommt es am Sonntag zu einer ausserordentlichen Urnenabstimmung. Im Zentrum steht die Ersatzwahl für die nicht mehr antretende Gesundheitschefin Antonia Fässler. Einzige Kandidatin ist die 48-jährige Monika Rüegg Bless. Das CVP-Mitglied arbeitete bisher in verschiedenen Kaderpositionen im St.Galler Kantonsspital. 2012 wurde sie Mitglied des Innerrhoder Grossen Rats, 2019 war sie dessen Präsidentin.

Nein-Parolen von SP und SVP

Eine der beiden Sachvorlagen ist die Revision des Steuergesetzes, mit der Innerrhoden auf die Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) beim Bund reagiert. Geplant ist unter anderem eine Senkung des Gewinnsteuersatzes.

Zu den umstrittenen Punkten gehören Besonderheiten bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen sowie die Erhöhung der Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuungskosten von 6000 auf 18'000 Franken. Aus unterschiedlichen Gründen haben SP und SVP die Nein-Parole herausgegeben.

Bei der zweiten Vorlage geht es um das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele. Sie bringt einige wenige Anpassungen kantonaler Erlasse.

Urnenabstimmung «ohne Not»

Die geplant Urnenabstimmung ist nicht ohne Kritik geblieben. Am Montag hatte sich die «Gruppe für Innerrhoden» mit einem offenen Brief zu Wort gemeldet.

Die Sachgeschäfte seien nicht dringlich, heisst es darin. Das demokratische Recht, Sachgeschäfte an der Landsgemeinde zu diskutieren und Rückweisungsanträge zu stellen, sei bei diesem Urnengang «ohne Not ausgesetzt» worden. Empfohlen werden zwei Nein, damit die beiden Vorlagen an der nächsten ordentlichen Landsgemeinde traktandiert werden können.

Darauf reagierte die Standeskommission am Mittwoch mit einer Medienmitteilung. Darin erklärte sie, dass die Sachvorlagen sehr wohl dringlich seien. Mit einer Verschiebung bis zur nächsten Landsgemeinde 2021 entstünden Lücken. So gebe es vom Bund eine Frist für die Umsetzung des Geldspielgesetzes ins kantonale Recht. Diese laufe im Januar 2021 ab. Die Durchführung der Urnenabstimmung halte sie «weiterhin für richtig», schrieb die Standeskommission.

veröffentlicht: 19. August 2020 14:31
aktualisiert: 19. August 2020 14:31
Quelle: sda

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