Das Bezirksgericht Appenzell musste das Verfahren gegen drei Personen wegen fahrlässiger Tötung damals wegen Verjährung einstellen, wie es in einer Mitteilung der Innerrhoder Staatsanwaltschaft vom Dienstag heisst.
Die Standeskommission (Regierung) ordnete eine externe Untersuchung an. Der damit betraute Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster kam in seinem Bericht zum Schluss, der fallführende Staatsanwalt habe die Strafuntersuchung nicht mit der nötigen Zielstrebigkeit, Planung und Umsicht durchgeführt.
Mit der strafrechtlichen Aufarbeitung wurde ein ausserordentlicher Staatsanwalt betraut. Dieser habe nach Abschluss seiner Untersuchungen diese Woche beim Bezirksgericht Anklage wegen mehrfacher Begünstigung erhoben, heisst es.
Die Anklage fordert gegen Brogli eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Wann die Gerichtsverhandlung stattfinden wird, ist noch offen. Der Beschuldigte begründete die Verzögerung der Strafuntersuchung mit einer zu hohe Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft.
Ein 17-jähriger Lehrling war im Herbst 2017 in seinem Lehrbetrieb in Appenzell in einem Warenaufzug eingeklemmt und tödlich verletzt worden. Danach wurde gegen drei Personen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es aber nie, weil der Fall vorher verjährte.