Die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) erliess am vergangenen Freitag ein Tanzverbot: Das Tanzen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie an öffentlichen Veranstaltungen wurde untersagt.
Nun hat die Standeskommission eine Angleichung an die Regelung im Kanton St. Gallen vorgenommen, wie die Innerrhoder Ratskanzlei am Donnerstag schrieb. Das Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen ist ab Freitag wieder möglich, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Professionelle Tanzdarbietungen und deren Proben bleiben erlaubt.
Das Programm zur Abgeltung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Kulturschaffende läuft in diesen Tagen ab. Die Massnahme werde durch ein Anschlussprogramm abgelöst, das bis Ende 2021 gilt, hiess es weiter.
Appenzell Innerrhoden hat mit dem Bund eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Der Bund und der Kanton teilen sich weiterhin die Kosten. Innerrhoden stellt dafür maximal 174'500 Franken bereit. Der Standeskommissionsbeschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde entsprechend angepasst.