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Ausfallentschädigung für Innerrhoder Kulturschaffende

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Ausfallentschädigung für Innerrhoder Kulturschaffende

03.02.2021, 09:56 Uhr
· Online seit 03.02.2021, 09:40 Uhr
Kulturschaffende mit Wohnsitz in Appenzell Innerrhoden können neu Gesuche für Ausfallentschädigungen einreichen. Die Frist läuft bis zum 28. Februar.
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Die Ausfallentschädigung decke Schäden für annullierte, verschobene oder wegen behördlicher Vorgaben nur eingeschränkt durchgeführte Veranstaltungen und Projekte ab, teilte das Kulturamt am Mittwoch mit. Dabei geht es um den Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Januar 2021.

Kulturschaffende und Kulturunternehmen könnten auch Ausfallentschädigungen geltend machen, wenn aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung möglich gewesen sei. Der Massstab für die Entschädigung ist dann eine tatsächlich erfolgte Programmierung in den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens ab.

veröffentlicht: 3. Februar 2021 09:40
aktualisiert: 3. Februar 2021 09:56
Quelle: sda

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