Um die zeitlichen Vorgaben einzuhalten und die Ziele der sogenannten Ausbildungsoffensive im Pflegebereich zu erreichen, setze der Regierungsrat das Bundesgesetz in einer Verordnung um, schrieb er am Freitag in einer Mitteilung.
Ausbildungsstätten bekommen Geld für ungedeckte Kosten
Spitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie Spitex-Organisationen, die eine kantonale Betriebsbewilligung haben, seien verpflichtet, die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen sicherzustellen. Sie würden für ihre ungedeckten Kosten einen Beitrag von 300 Franken pro Praktikumswoche erhalten. «Weiter kann der Kanton Beiträge für besondere Massnahmen von Pflegeinstitutionen oder von höheren Fachschulen sprechen», hiess es in der Mitteilung weiter.
Bis zu 1500 Franken monatlich für Studenten
Personen ab 22 Jahren mit Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden, die den Bildungsgang Pflege an einer höheren Fachschule HF oder Fachhochschule FH absolvieren, könnten zur Unterstützung monatlich 1000 Franken und zusätzlich 500 Franken erhalten, wenn sie für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind. «Unter bestimmten Voraussetzungen» würden gemäss Mitteilung auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger solche Ausbildungsbeiträge profitieren.
Die Kosten schätzt der Kanton für 2025 auf 550'000 Franken. Der finanzielle Aufwand wird vom Bund und dem Kanton zur Hälfte getragen. Die Geltungsdauer ist auf acht Jahre beschränkt.
Die Schweizer Stimmberechtigen nahmen 2023 die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) an. Der Bundesrat setzt die Pflegeinitiative in zwei Etappen um. Die erste Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive sowie die direkte Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen. Die zweite Etappe wird die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Förderung der beruflichen Entwicklung umfassen.
(sda/red.)