Eine repräsentative Befragung der Ausserrhoder Bevölkerung habe gezeigt, dass keine Dringlichkeit für die Schaffung von weiteren Plätzen in Kindertagesstätten bestehe, dass aber der Zugang mit finanziellen Beiträgen verbessert werden müsste, heisst es in der Vorlage, die am Montagvormittag vorgestellt wurde.
Ein Drittel der befragten Haushalte hatte in der Befragung auch erklärt, das Erwerbspensum bei einer passenden Betreuungsmöglichkeit «eher auszuweiten». Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Ziel des aktuellen Regierungsprogramms. Eine Vorlage wurde nach der Vernehmlassung angepasst und geht nun an den Kantonsrat.
Ausserrhoden will künftig Betreuungskosten für Kindertagesstätten, Tagesfamilien und schulergänzende Betreuungsangebote der Gemeinden subventionieren. Erziehungsberechtigte, die die Voraussetzungen erfüllen, sollen monatliche Beiträge erhalten.
Zu den Bedingungen gehört eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 20 Prozent für Alleinerziehende. Bei einem gemeinsamen Haushalt von zwei Erziehungsberechtigten muss die Erwerbstätigkeit mindestens 120 Prozent betragen.
Der Regierungsrat rechnet mit Kosten von 4,3 Millionen Franken. Davon übernehmen die Gemeinden 75 und der Kanton 25 Prozent. Die Umsetzung liegt beim Kanton. Geplant ist, das Gesetz auf 2023 in Kraft zu setzen.