Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. März, wie die Kantonskanzlei am Freitag mitteilte. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und den Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung tragen.
Eine repräsentative Befragung der Bevölkerung hatte 2018 gezeigt, dass in Ausserrhoden derzeit die Schaffung von mehr Plätzen in Kintertagesstätten (Kita) nicht dringlich sei, heisst es. Verbessert werden müssten aber die finanziellen Beiträge, um Kitas für alle erschwinglich zu machen.
Der Gesetzesentwurf sieht die Zahlung von Kita-Beiträgen direkt an die Eltern vor, abgestuft nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Kosten sollen zu drei Vierteln die Wohngemeinden und zu einem Viertel der Kanton tragen. Kitas und Tagesfamilien sollen keine direkten Subventionen erhalten.
Das Kinderbetreuungsgesetz gehört zu den Zielen im Ausserrhoder Regierungsprogramm 2020-2023. Die Regierung habe dieses Ziel mit hoher Priorität vorangetrieben, damit die Gemeinden und der Kanton von Bundessubventionen profitieren können, wie es heisst. Dazu muss das kantonale Gesetz Anfang 2023 in Kraft treten.