Das Arbeitsinspektorat habe am letzten Freitag zusammen mit der Kantonspolizei in Betrieben des Gastgewerbes die Umsetzung der Corona-Schutzmassnahmen kontrolliert, teilte die Kantonskanzlei am Mittwoch mit. Die Vorschriften würden «grossmehrheitlich korrekt» umgesetzt, lautete das Fazit.
Es gab allerdings auch zwei Ausnahmen: In einem Gastbetrieb im Appenzeller Hinterland sei den Kontrolleuren «der Zugang zum Lokal verwehrt» worden. Damit habe der Betreiber gegen geltendes Recht verstossen. Er wird angezeigt. In einem anderem Fall hielt sich die Betreiberin nicht an die geltenden Schutzmassnahmen. Sie bekam eine Busse.
In den nächsten Tagen und Wochen gebe es «verstärkt Kontrollen», kündigte das Arbeitsinspektorat an. Verfehlungen würden umgehend gebüsst oder zur Anzeige gebracht.