Der Beschwerdeführer habe gerügt, die Abstimmungsunterlagen seien mangelhaft, teilte die Kantonskanzlei am Mittwoch mit. So weise der im Internet zugängliche Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2024 eine gesetzeswidrige Verschuldung aus. In den Abstimmungsunterlagen selbst fehle jeder Hinweis auf diese Finanzkennzahlen.
Die Regierung begründet ihre Abweisung der Beschwerde damit, dass es sich bei den genannten Kennzahlen um hochgerechnete Prognosewerte handle. Diese veränderten sich laufend und hätten deshalb «keine zu hohe Verbindlichkeit».
Das Budget sieht ein Defizit von gut einer Million Franken vor. Die grosse Herausforderung der kommenden Jahre werde es sein, das Haushaltsgleichgewicht zu halten, schreibt der Gemeinderat im Kommentar zum Voranschlag. Das Eigenkapital könnte bis Ende 2024 nahezu aufgebraucht sein. Allenfalls müsse eine Steuererhöhung ins Auge gefasst werden.