Quelle: tvo
Nach langem Hin und Her hat jetzt die letzte Instanz entschieden und gibt der Ausserrhoder Regierung Recht: Der Sonneblick in Walzenhausen darf als Asylzentrum genutzt werden. Im Frühling 2016 hatte der Kanton bekannt gegeben, dass er im Sonneblick in Walzenhausen ein Asylzentrum plant. Er schloss dafür mit der gleichnamigen Stiftung einen Mietvertrag ab.
Keine Baubewilligung erhalten
Die Baubewilligungskommission Walzenhausen verweigerte jedoch die Baubewilligung und damit die Umnutzung der Liegenschaft. Die Stiftung und der Kanton erhoben erfolgreich dagegen Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft. Das Ausserrhoder Obergericht bestätigte den Rekursentscheid und stufte die Nutzung des Sonneblicks als Asylzentrum als zulässig ein. Das Bundesgericht kommt nun zum gleichen Schluss und gibt damit definitiv grünes Licht für das Asylzentrum Sonneblick.
Weniger Asylsuchende kommen ins Land
In der Zwischenzeit sind die Zuweisungen von Asylsuchenden zurückgegangen und die Prognosen des Staatssekretariats für Migration gehen derzeit von keinen markanten Erhöhungen aus. Aber: Der Kanton benötigt weiterhin Unterbringungsplätze in einem kantonalen Zentrum, weil das bisherige Asylzentrum Landegg Ende 2020 geschlossen wird. Zusammen mit dem Kanton St.Gallen als Zentrumsbetreiber wird nun die Eröffnung des Asylzentrums Sonneblick vorbereitet, teilt der Kanon mit. Dafür werde auch das Gespräch mit der Gemeinde gesucht.
(red.)