Das Contact Tracing in Appenzell Innerrhoden ist trotz «massiver Aufstockung» nicht mehr in der Lage, alle engen Kontaktpersonen über die nötige Quarantäne zu informieren, wie es heisst. Seit Samstag erhalten deshalb vorübergehend nur noch Personen, die mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, eine Mitteilung des Contact Tracings. Andere Personen müssen von der positiv getesteten Person selbst über eine mögliche Ansteckung informiert werden.
Quarantäne auch ohne Symptome
Wer engen Kontakt zu einer coronapositiven Person hatte, soll sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. «Dies gilt auch, wenn keine Anzeichen für eine Ansteckung bestehen.» Bei Symptomen soll man sich bei der Hausärztin oder beim Hausarzt melden. Bei Fragen zur Verfügung steht auch die kantonale Covid-19-Hotline.
«Sobald es die Fallzahlen wieder zulassen, wird das Contact Tracing die Nachverfolgung wieder umfassend betreiben», schreibt der Kanton.
Dokument ausfüllen
Einen Anspruch auf Erwerbsersatz hat, wer wegen der Quarantäne nicht arbeiten kann und eine behördliche oder ärztliche Quarantänebestätigung hat. Voraussetzung ist, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die erforderliche Anmeldung bei der Ausgleichskasse vornimmt. Personen, die sich selber in Quarantäne begeben und daher keine behördliche oder ärztliche Bestätigung haben, müssen stattdessen das Meldeformular unter www.ai.ch/coronavirus ausfüllen und dem Gesundheits- und Sozialdepartement zukommen lassen. Das Formular ist ab Samstag aufgeschaltet.
Das Innerrhoder Gesundheits- und Sozialdepartement ruft die Bevölkerung dazu auf, Kontakte möglichst zu minimieren und die geltenden Massnahmen strikte umzusetzen.
(pd/lag)