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Deshalb wird das Ekel-Restaurant nicht an den Pranger gestellt

Appenzell Ausserrhoden

Deshalb wird das Ekel-Restaurant nicht an den Pranger gestellt

21.07.2021, 06:03 Uhr
· Online seit 20.07.2021, 19:01 Uhr
Das Ekel-Restaurant mit vergammeltem Mozarella und Schimmel auf dem Brokkoli sorgt für einen öffentlichen Aufschrei. Vereinzelt wird der Ruf nach einem öffentlichen Pranger laut. Der Leiter des interkantonalen Labors und der Gastroverband winken ab, aus verschiedenen Gründen.

Quelle: tvo

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«Pfui!», «Sauerei!» und «Wo waren die Kontrollen?» sind nur einige Kommentare auf Social Media, nachdem Lebensmittelkontrolleure in einem Ausserrhoder Restaurant zahlreiche verschimmelte Esswaren fanden. Zudem herrschten teils miserable Hygienezustände und Angestellte waren illegal beschäftigt. Das Restaurant wurde per sofort geschlossen, darf aber fünf Tage später bereits wieder Gäste empfangen (FM1Today berichtete). Einige User auf Social Media verlangten daraufhin, das betroffene Restaurant sofort mit Namen zu benennen und an den öffentlichen Pranger zu stellen.

Betreiber hat den Überblick verloren

«In diesem Ausmass treffen wir Restaurants ein- bis höchstens drei Mal pro Jahr an», sagt Kurt Seiler, Amtsleiter des Interkantonalen Labors der drei Partnerkantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen. Laut Seiler habe der Betreiber des Restaurants schlicht den Überblick verloren: «Es gab ein Chaos im Lager, etliche überlagerte Lebensmittel und die Temperaturen wurden nicht eingehalten.» Beides habe dazu geführt, dass teils Lebensmittel verschimmelt und nicht mehr essbar waren.

«Grundsätzlich nicht für Pranger»

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es rund 800 Betriebe, die immer wieder von Lebensmittelkontrolleuren besucht und überprüft werden. Um welchen Betrieb es sich im vorliegenden Fall handelt, wollen die Behörde aber nicht preisgeben. Der Gastroverband des Kantons Ausserrhoden findet das gut: «Wir sind grundsätzlich nicht dafür, Betriebe an den Pranger zu stellen», sagt Vorstandsmitglied Ralph Frischknecht. Anders sieht er das aber im Falle von Wiederholungstätern: «Dann sind wir auch dafür, dass man das Restaurant benennt.»

«Fehler passieren»

Auch auf den Ausserrhoder Strassen ist der Tenor uneins: «Man muss doch wissen, woran man ist», sagt Jean-Pierre Villommet aus Altstätten. Den Anspruch, nicht mit einer Lebensmittelvergiftung rechnen zu müssen, müsse gegeben sein. Georges Bouverat aus Gurmels bringt ebenfalls das Wiederholungstäter-Argument: «Es kommt sehr darauf an, wie oft Verfehlungen vorkommen.» Gleichzeitig nimmt er den Betreiber aber auch in Schutz: «Fehler passieren.» Maya Behrendtz aus Winterthur sagt: «Ich finde, der Name der Gaststätte sollte genannt werden.» Schliesslich habe der Konsument das Recht, das Restaurant auszuwählen.

«Das ist praktisch der Betriebstod»

Das Ausserrhoder Recht sieht vor, dass ein fehlbarer Betrieb nicht namentlich genannt werden darf. Kurt Seiler vom interkantonalen Labor findet das gut. Die Lebensmittelsicherheit werde schliesslich durch das Labor sichergestellt: «Wenn man einen solchenn Betrieb nennt, dann bleibt der Name des Betriebs sehr negativ bei den Leuten in Erinnerung.» Eine nachfolgende Betreiberin hätte es dann sehr schwer, das Steuer herumzureissen. Das schlechte Image würde er nicht mehr los: «Das ist praktisch der Betriebstod.» Seit Dienstag ist das beanstandete Restaurant wieder offen, wird aber engmaschig kontrolliert. Statt alle zwei Jahre, kommt die nächste Inspektion bereits in wenigen Wochen.

(red.)

veröffentlicht: 20. Juli 2021 19:01
aktualisiert: 21. Juli 2021 06:03
Quelle: FM1Today

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