Was für die Schweizerinnen und Schweizer im Alltag zählt, gilt auch für Bäuerinnen und Bauern beim Alpaufzug. Auch diese müssen gemäss einer Mitteilung der beiden Appenzeller Regierungen «coronakonform» gestaltet werden. Die geltenden Bestimmungen seien einzuhalten. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen dieses Jahr weder Tourismusorganisationen noch Älpler die Daten der Alpaufzüge publizieren.
«Es ist verboten, dass sich Gruppen von mehr als fünf Personen an den Strassen, aber auch auf den Höfen oder den Alpen treffen», steht in der Mitteilung. Die Albaufzüge an sich seien erlaubt, wenn dabei genügend Distanz gewahrt und die Hygienevorschriften eingehalten werden. «Soziale Distanz beziehungsweise das Abstandhalten von mindestens zwei Metern ist insbesondere unter den Helferinnen und Helfern von ausserhalb der Familie (angestellte Sennen) zwingend einzuhalten», steht in einem Merkblatt, das in den nächsten Tagen den Älplern zugestellt wird.
Ausserdem dürfen Personen, die nicht ganz gesund oder älter als 65 Jahre alt sind, nicht an den Alpaufzügen teilnehmen. Das sind, gemäss Jakob Scherrer vom Ausserrhoder Amt für Landwirtschaft, aber nicht viele: «Die Älpler müssen sich jetzt organisieren.»
Alle Festlichkeiten rund um die Alpaufzüge sollen abgesagt werden. Allerdings ziehen im Appenzellerland jeweils die Alpabfahrten im Herbst mehr Besucher an als die Albaufzüge und dabei stehen die Chancen gut, dass diese nicht nur vom Fenster aus beobachtet werden müssen.
(red.)