Das Gleichstellungsgesetz des Bundes verlangt, dass alle Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheits-Analyse durchführen. Die Lohngleichheit gilt als eingehalten, wenn der nicht erklärbare Teil der Lohnunterschiede höchstens fünf Prozent beträgt.
Die Analyse für die Innerrhoder Verwaltung wurde im Frühling 2021 durchgeführt und basierte auf den Löhnen von Ende 2020, wie die Ratskanzlei schreibt. Einbezogen wurden auch die Löhne der Mitarbeitenden des Gymnasiums Appenzell.
Die um 3,7 Prozent tieferen Löhne der Frauen sind nicht durch Berufserfahrung, berufliche Stellung, Anforderungsniveau, Alter oder Ausbildung zu erklären, wie es heisst. Die Standeskommission (Regierung) will bestehende Differenzen abbauen. Mit strukturellen Lohnmassnahmen und einem neuen Besoldungssystem sei in den letzten zwei Jahren bereits an diesem Ziel gearbeitet worden.