Am 9. Mai 2021 befürworteten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Appenzell Innerrhoden mit 81,8 Prozent einen Beitrag von 2 Millionen Franken für den Ausbau der Breitbanderschliessung. Da die Swisscom den Ausbau ihres Glasfasernetzes mit der im Februar 2020 angekündigten neuen Technologie vorerst stoppen musste, verzögert sich auch die Erschliessung mit schnellem Internet in Appenzell Innerrhoden.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte am 17. Dezember 2020 ein Untersuchungsverfahren gegen die Swisscom eingeleitet und vorsorgliche Massnahmen verfügt. Ende September bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die von der Weko angeordneten vorsorglichen Massnahmen.
Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die Strategie der Swisscom zum Ausbau des Glasfasernetzes mit dem Einfasermodell von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens darstellt.
Bundesgericht muss entscheiden
Die Swisscom zog den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter und will die vorsorglichen Massnahmen anfechten.
Die Verzögerungen seien für Appenzell Innerrhoden besonders schmerzlich, weil das Projekt nicht nur für private Anschlüsse, sondern auch für Geschäftskunden verzögert oder gar verunmöglicht werde, schrieb der Kanton weiter. Andere Anbieter seien nicht bereit gewesen, ausserhalb der Ausbaugebiete in Appenzell Innerrhoden in den Glasfaserausbau zu investieren.
Das Volkswirtschaftsdepartement plant, die Absichtserklärung mit der Swisscom bis Sommer 2022 zu verlängern, um die bisher erreichten Verhandlungsergebnisse und geleisteten Vorarbeiten nach einem Entscheid allenfalls sofort wieder aufnehmen zu können.