Der Entscheid werde unangefochten in Rechtskraft erwachsen, teilte die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) am Mittwoch mit. Ein Jäger hatte im vergangenen August eine Strafanzeige gegen Ulmann und den kantonalen Jagdverwalter Ueli Nef eingereicht.
Ulmann wurde vorgeworfen, ohne Bewilligung im Jagdbanngebiet gejagt zu haben. Ausserdem soll eine von der Standeskommission in Auftrag gegebene externe Untersuchung des Jäger-Streits nicht neutral gewesen sein. Ulmann bestritt die Vorwürfe.
Um die Sache zu untersuchen, setzte die Standeskommission den leitenden Staatsanwalt des Kantons Graubünden, Franco Passini, als ausserordentlichen Staatsanwalt ein. Sie erteilte die nötige Ermächtigung für die Strafuntersuchung. Am 23. März stellte Passini das Verfahren gegen Ulmann ein.
Noch hängig ist ein separates Strafverfahren gegen den Jagdverwalter. Gegen ihn hatten Jäger massive Vorwürfe - etwa Tierquälerei und Amtsmissbrauch - erhoben. Eine externe Untersuchung durch einen Zürcher Anwalt ergab, dass die Vorwürfe unbegründet sind.