Das bisherige Besoldungssystem sei seit 1999 im Einsatz, heisst es in der Mitteilung der Ratskanzlei vom Mittwoch. Seither habe die Spezialisierung in der Verwaltung zugenommen. Es gebe neue Funktionen, und es sei wegen der Marktentwicklung zunehmend schwieriger geworden, die Löhne neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins System zu integrieren.
Die Standeskommission (Regierung) hat deshalb ein neues Besoldungssystem beschlossen. Dabei arbeitete sie mit einem spezialisierten Unternehmen zusammen. Im neuen Lohnmodell gibt es zusätzliche Funktionsstufen. Damit könne eine etwas feinere Einteilung vorgenommen werden, heisst es in der Mitteilung. Zudem werde für jede Funktionsstufe ein breiteres Lohnband als bisher eingeführt. Die Minima und Maxima seien mit Vergleichen mit anderen Kantonen festgelegt worden.
Die Neuerungen treten auf Januar 2021 in Kraft. Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltungen würden in diesen Tagen über die neue Funktionsstufe ihrer Stelle informiert. Für strukturelle Anpassungen steht ein Prozent der Lohnsumme zur Verfügung.