In Österreich sind die Frauen seit 1918 politisch gleichberechtigt, in Deutschland seit 1919. Auch Frankreich (1944) und Italien (1945) zeigten sich in der Frage des Frauenstimmrechts progressiver als die Schweiz.
Am 7. Februar 1971 gewährten die Schweizer Männer den Frauen das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht. Landesweit gab es einen Ja-Anteil von 65,7 Prozent. Am deutlichsten sprach sich der Kanton Genf mit 91 Prozent dafür aus. Grosse Zustimmung gab es auch in Waadt, Wallis, Neuenburg und beiden Basel.
Anders in der Ost- und der Innerschweiz, wo in acht Kantonen die Nein-Stimmen überwogen: Beide Appenzell, St.Gallen, Thurgau, Uri, Obwalden, Schwyz und Glarus sagten mehrheitlich Nein. Am stärksten war die Ablehnung in Innerrhoden, wo sieben von zehn Männern gegen das Frauenstimmrecht waren (71,1 Prozent Nein-Stimmen).
Auf kantonaler Ebene hatten Waadt und Neuenburg 1959 als erste Kantone den Frauen das Stimm- und Wahlrecht gewährt. 1960 folgte Genf, 1966 Basel-Stadt. Nach der eidgenössischen Abstimmung von 1971 führten die meisten Kantone innert kurzer Zeit das kantonale Frauenstimmrecht ein.
Sture Appenzeller
Nur Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden weigerten sich noch Jahrzehnte lang, auf kantonaler und Gemeindeebene nachzuziehen. In den 1980er-Jahren nahm der Druck der öffentlichen Meinung auf die Appenzeller stetig zu. Die Ausserrhoder Männer führten an der Landsgemeinde 1989 das Frauenstimmrecht ein.
Nicht so Innerrhoden: Dort sagten die Männer an der Landsgemeinde 1990 erneut Nein. Es kam zu einer Wahlbeschwerde, und am 27. November 1990 erklärte das Bundesgericht die Frauen für stimm- und wahlberechtigt. Es stützte sich beim historischen Urteil auf den 1981 eingeführten Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung.