Der Regierungsrat erliess eine Verordnung, die die rückwirkende Reduktion der Tourismusabgabe für Hotel-, Parahotellerie- und Restaurationsbetriebe sowie für Anbieterinnen und Anbieter von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten regelt.
Um die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe im Kanton zu entlasten, hat der Regierungsrat bereits im März beschlossen, die Rechnungen für die Tourismusabgaben 2019 zu sistieren und auf das zweite Halbjahr zu verschieben. Die Reduktion um die Hälfte der Abgabe soll helfen, finanzielle Einbussen der unter den Folgen von Covid-19 leidenden Betriebe teilweise aufzufangen. Der Rat stimmte der Verordnung am Montagnachmittag ohne Gegenstimmen zu.
Durch die Reduktion der Tourismusabgaben 2019 entgehen dem Kanton Einnahmen von rund 140'000 Franken. Nicht reduziert wird die Abgabe für öffentliche Transportunternehmen und die Eigentümer und Nutzer von Ferienhäusern und -wohnungen zum Eigengebrauch.
Die Massnahme solle nicht verlängert werden, sagte Bauchef Dölf Biasotto (FDP) im Rat. Eine Härtefall-Lösung sei effizienter und nachhaltiger.